Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

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Wie wird man EFKfft?
Wie wird man EFKfft? (Bildquelle: AndreyPopov/iStock/Thinkstock)

Wie läuft die Ausbildung zur EFKffT ab?

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) ist eine berufliche Weiterbildung, die über die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern geregelt wird. Grundlage ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Neben privaten Bildungsträgern bieten auch die Kammern Vorbereitungslehrgänge an. Ein Kurs kann nach einer Woche abgeschlossen sein, aber auch bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen ‒ je nachdem, welche Voraussetzungen der Teilnehmer schon mitbringt. Er kann in Voll- oder Teilzeit absolviert werden, auch davon hängt natürlich die Gesamtdauer ab.

Die Ausbildung muss Theorie und Praxis umfassen. Der theoretische Teil kann innerbetrieblich oder außerbetrieblich (in Absprache mit dem Unternehmer) erfolgen. Auf dem Lehrplan steht z.B.:

  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Gefahren und Auswirkungen des elektrischen Stroms
  • Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren und des Zusatzschutzes
  • Messverfahren und -geräte für Erst- und Wiederholungsprüfungen
  • Erste Hilfe bei elektrischen Unfällen sowie Brandschutz
  • Praktische Ausbildung zu den festgelegten Tätigkeiten
  • Prüfen und Messen mit den entsprechenden VDE-Messgeräten
  • Erstellen von Prüfprotokollen
  • Prüfung

Downloadtipps der Redaktion (Kopie)

Anforderungsprofil an die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Hier gelangen Sie zum Download.

Manche Lehrgänge richten sich vorrangig an Meister, Fachkräfte und Servicepersonal aus einer bestimmten Branche, zum Beispiel das Seminar „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Automatenwirtschaft“.

Was sind die Voraussetzungen für eine Ausbildung zur EFKfft?

Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) ist eine abgeschlossene Berufsausbildung ‒ und zwar eine, die durch die Weiterbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar ist. Aufgrund eines Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 28. Juni 2001 haben die Kammern Rechtsvorschriften für die Prüfung „Zusatzqualifikation Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ erlassen.

  • Autorin:

    Christine Lendt

    freie Journalistin

    Lendt, Christine

    Christine Lendt ist als freie Autorin und Journalistin tätig mit einem Schwerpunkt im Bereich Ausbildung, Beruf, Arbeitsschutz.

    www.recherche-text.de

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