Unfallbericht: Bohrhammer löste Kurzschluss aus
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Arbeitsauftrag
Im Rahmen einer Wohnungsrenovierung war durch Bohrarbeiten die Anschlussleitung zu einem Durchlauferhitzer beschädigt worden. Der gerufene Notdienst lokalisierte die Leitung und klemmte diese an der Verteilung ab. Das Freilegen des beschädigten Leitungsstücks sollte durch eine andere Firma übernommen werden.
Unfallhergang
Der mit dem Freilegen der Schadstelle beauftragte Mitarbeiter schaltete zuerst die Wohnungsverteilung im Rahmen der fünf Sicherheitsregeln frei. Ein Feststellen der Spannungsfreiheit an der Schadstelle war nicht möglich. Dann begann er, den Bereich um die Fehlerstelle freizulegen. Dazu benutzte er einen elektrischen Bohrhammer. Im Verlauf dieser Arbeiten wurde beim Berühren der Leitung mit dem Bohrmeißel ein Kurzschluss ausgelöst. In dessen Folge entstand ein Lichtbogen, der zum Verblitzen der Augen führte. Wegen der zum Glück geringen Verletzungen konnte er selbst zur nächsten Ambulanz fahren.
Unfallanalyse
Bei den Ermittlungen wurde festgestellt, dass nicht die Zuleitung zum Durchlauferhitzer beschädigt war, sondern die Zuleitung zur benachbarten Mietwohnung. Diese Leitung war nicht freigeschaltet, weil ein Leitungsweg dorthin als unwahrscheinlich galt.
Wenn keine genauen Leitungspläne vorliegen, ist nach VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ zu verfahren. Die isolierte Leitung muss entweder zwischen der Ausschaltstelle und der Arbeitsstelle „eindeutig verfolgt“ oder „eindeutig ermittelt“ werden können.
Kommentare
Kommentar von Thomas Sachs |
@Harry Schmidt
Wenn der Beschäftigte eine Schutzbrille aufgehabt hätte, was er vielleicht auch hatte, wäre es eine gegen den Dreck und Staub gewesen und wäre nicht getönt. Somit wäre das Verblitzen der Augen trotzdem erfolgt.
Kommentar von Rainer Probst |
Wie kommt eigentlich jemand auf die Idee, mit einem elektrischen Bohrhammer auf eine Wand loszugehen, in der Leitungen unter Putz verlegt sind? Diese Arbeit kann nur "von Hand" und mir aller Vorsicht ausgeführt werden.
Kommentar von Harry Schmidt |
Ist schon klar die Leitung sollte von einem beschäftigten ohne Elektroausbildung freigelegt werden, der ist vermutlich auch günstiger. Diese Art der Arbeitsteilung ist ja modern. Ist schon eigenartig das man sich die Augen verblitzt, mit Schutzbrille wäre das nicht passiert.
Kommentar von Gottfried Becker |
Eine Identifizierung um welche Leitung es sich handelt ist eigentlich zweitranig genauso gut ist es im ersten Fall egal ob die Leitung im reparaturfall unter Spannung steht oder nicht!! Die fachliche und sorgsame Vorgehensweise um die Reparaturstelle zu öffnen ist der entscheidende Punkt. Nach Erreichen der Schadstelle ist der Spannungsfreie Zustand der Leitung durch geeignete Messinstrumente festzustellen und dann zu reparieren!! Der Unfall stellt sich mir so dar das man hier mit einem noch unerfahrenen oder leichtsinnigen Mitarbeiter zutun hat!!
WAS IN DER HEUTIGEN ZEIT DAZU KOMMT IST NATÜRLICH ZEITDRUCK!!
Das darf aber bei solchen Reparaturen nie eine Rolle spielen!!
Kommentar von Beatrix Martini |
Was heißt das konkret? "Die isolierte Leitung muss entweder zwischen der Ausschaltstelle und der Arbeitsstelle „eindeutig verfolgt“ oder „eindeutig ermittelt“ werden können." in der Praxis? Wie hätte der Unfall im vorliegenden Fall vermieden werden können? Welche Möglichkeiten hätten bestanden die Leitung die zur Nachbarwohnung geht als solche zu indentifzieren und nicht fälschlicherweise als "Leitung zum Durchlauferhitzer" zu identifizieren? Welches Vorgehen raten Sie hier?
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