Unfallbericht: In der Brandschutzmasse tauchte plötzlich eine Leitung auf
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Was war der Auftrag?
In einem mittelständischen Betrieb sollte eine neue Datenleitung verlegt werden. Mit den Arbeiten wurde ein Elektroinstallateur beauftragt.
Was ist passiert?
Die neue Datenleitung musste an einer Stelle auch durch einen vorhandenen Deckendurchbruch zur nächsten Etage verlegt werden. Durch diesen Durchbruch verlief jedoch bereits ein Kabelbündel. Das Restloch war durch Brandschutzmasse abgedichtet worden.
Da die Abmessungen des Durchbruchs als groß genug erschienen, versuchte der Installateur mit einem unisolierten Kabelmesser in die zähe Brandschutzmasse eine Öffnung zu schneiden, seiner Ansicht nach weit genug weg vom Kabelbündel. Um an die Raumdecke zu gelangen, stand er auf einer Holzstehleiter. Während der Arbeiten hielt er sich zum Abstützen mit der linken Hand an einem Metallrohr fest.
Unbemerkt gelangte er mit dem Messer auf eine weitere, unsichtbare und unter Spannung stehende Leitung. Die Metallklinge durchschnitt die Mantel- und Aderisolierung und es kam zu einer Hand-Hand-Körperdurchströmung. Durch den elektrischen Schlag rutschte er zum Glück mit dem Messer von der aktiven Leitung ab und trennte damit den Stromkreislauf. Zudem konnte er sich noch auf der Leiter halten, sodass es nicht zusätzlich noch zu einem Sturz kam.
Wie hätte der Unfall verhindert werden können?
Die Unfalluntersuchung ergab, dass in der Brandschutzmasse noch eine weitere NYM-Leitung quer zum Kabelstrang verlegt worden war. Mit dieser Leitung hatte er nicht gerechnet.
Solche Unfälle können nur mit einer vorherigen Freischaltung der betroffenen Anlage wirksam verhindert werden. Dies gilt insbesondere bei Mauerdurchbrüchen, in denen der Leitungsverlauf nicht vorher mit Sicherheit bestimmt werden kann (§ 6 Abs. 3 DGUV Vorschrift 3).
Isoliertes Werkzeug bietet in solchen Fällen noch einen zusätzlichen Schutz, falls man auf unvorhergesehene Leitungen stoßen sollte.
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