Was ist bei Arbeiten durch elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuPs) und Laien zu berücksichtigen?

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Was ist bei Arbeiten durch elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuPs) und Laien zu berücksichtigen?
Was ist bei Arbeiten durch elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuPs) und elektrotechnische Laien zu berücksichtigen? Haben auch Sie eine Frage an unsere Experten? Dann schreiben Sie uns. (Bildquelle: BrianAJackson/iStock/Getty Images)

Frage aus der Praxis

Bei der Ausführung von elektrotechnischen Arbeiten durch elektrotechnisch unterwiesene Personen und durch elektrotechnische Laien stellen sich folgende Fragen:

  • Welche Art von elektrotechnischen Arbeiten darf ein elektrotechnischer Laie durchführen?
  • Welche Arbeiten darf eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) in einem Betrieb als Hausmeister durchführen?
  • Darf ein elektrotechnischer Laie abgeschlossene Elektroverteilerräume betreten?
  • Dürfen Laien ausgelöste Leitungsschutzschalter und Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) wieder einschalten?

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Antwort des Experten

Das darf der elektrotechnische Laie

Es ist schon ein Phänomen, das sich Fragen des Typs „Wer darf was?“ nahezu überwiegend auf den Elektrobereich beziehen. Niemand kommt auf die Idee, einen Laien Arbeiten am Gashauptanschluss oder an der Gasinstallation vornehmen zu lassen. Diese Neigung, elektrotechnische Arbeiten von jedermann durchführen lassen zu wollen, mag darin ihre Ursache haben, dass man den elektrischen Strom als Energieträger weder riechen noch sehen, schmecken, hören oder fühlen kann. Den elektrischen Strom erkennt man nur an seinen Wirkungen. Wenn der Strom zu fühlen ist, liegen die Wirkungen des elektrischen Stroms bereits vor! Übliches Stadt- oder Erdgas dagegen erkennt man (meist) am Geruch, der auf eine Gefahr hinweist.

Für diese Antwort wird davon ausgegangen, dass es sich um das gewerbliche Umfeld handelt. Privat wird man dem elektrotechnischen Laien eher nichts verbieten können, denn wo kein Kläger, da auch kein Richter. Aber auch im privaten Umfeld ist Vorsicht geboten und der Laie sollte seine Grenzen kennen, will er nicht Sach- und Personenschaden verursachen.

Im gewerblichen Bereich gilt die DGUV Vorschrift 3, die sämtliche Elektroarbeiten der Elektrofachkraft (EFK) zuweist, mindestens aber verlangt, dass diese die Leitung und Aufsicht darüber hat. Daraus kann man ableiten, dass es eine elektrotechnische Sicherheitsorganisation – und sei diese noch so klein und lediglich aus einer Elektrofachkraft bestehend – geben muss. Darunter kann dann die elektrotechnisch unterwiesene Person und fallweise auch der elektrotechnische Laie tätig werden.

Die zentrale Betriebsvorschrift für elektrische Anlagen, die übrigens auch Kraft eigener Aussage im häuslichen Bereich Geltung beansprucht, ist die DIN VDE 0105-100. Diese macht einerseits Ausführungen zu besagter Sicherheitsorganisation und weist andererseits den verschiedenen Qualifizierungsebenen mögliche Arbeiten zu.

So ist es nach Kapitel 7.4.1 möglich, dass bestimmte Sicherungseinsätze im Niederspannungsbereich bei vorhandenem Schutz gegen direktes Berühren und Schutz gegen die Auswirkung eines Kurzschluss auch durch Laien unter Spannung gewechselt werden. Kapitel 7.4.2 sieht bei gleichen Voraussetzungen zudem das Wechseln von Lampen und sonstigem wechselbarem Zubehör (z.B. Starter) auch durch Laien unter Spannung vor. Darüber hinaus kann man grundsätzlich feststellen, dass ansonsten alle Arbeiten, die im spannungsfreien Zustand ausgeführt werden können, immer auch durch Laien zulässig sind, wenn das Einschalten unterbleibt. Das darf nach vorheriger Prüfung nur die Elektrofachkraft.

Downloadtipps der Redaktion

Checkliste: „Anforderungsprofil an die elektrotechnisch unterwiesene Person"

Hier gelangen Sie zum Download.

Formular: „Bestellung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person"

Hier gelangen Sie zum Download.

Unterweisung: „VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen"

Hier gelangen Sie zum Download.

Elektrotechnisch unterwiesene Person: Das gilt für die EuP

Die elektrotechnische unterwiesene Person darf alle Arbeiten ausführen, für die sie unterwiesen und angelernt wurde sowie über die dabei möglichen Gefahren und deren Vermeidung unterrichtet wurde. Es ist wichtig, dass in der Ausbildung zur EuP vermittelt wird, welchen Gefahren die elektrotechnisch unterwiesene Person bei ihrer Arbeit ausgesetzt wird. Die EuP muss bei ihrer Arbeit Gefahren erkennen und vermeiden können. Eine elektrotechnisch unterwiesene Person muss also umfassend geschult werden.

Diese Arbeiten werden sinnvollerweise nach einer durchgeführten Gefährdungsbeurteilung, die Teil der Arbeitsvorbereitung ist, in Arbeitsanweisungen, welche auch die Grenzen der Arbeiten aufzeigen, beschrieben. Die Elektrofachkraft muss sich regelmäßig von der Ausführung der Arbeiten überzeugen und vor allem für die EuP jederzeit ansprechbar sein, damit diese nicht ihre Grenzen überschreitet.

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EuPs und Laien in Elektroverteilräumen?

Zu den Elektroverteilerräumen, die ja abgeschlossene elektrische Betriebsstätten darstellen, sagt die DIN VDE 0105-100 in Kapitel 3.1.101, dass sie nur von Elektrofachkräften und elektrotechnisch unterwiesenen Personen betreten werden dürfen. Laien haben nur in Begleitung dieser Personen Zugang.

Dem Zugang gleichzusetzen ist auch der Zugriff auf elektrische Betriebsstätten, die aufgrund ihrer baulichen Ausführungen nicht betreten werden können. Darunter fallen dann z.B. Unterverteilungen. Auch diese dürfen nur Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen öffnen. Da sich die betreffenden Schalter (RCD, LS-Schalter) meist in elektrischen Betriebsstätten befinden, kommt ein Laie zum Einschalten nicht so einfach heran. Man muss hier in Betracht ziehen, dass es meist einen Grund hatte, warum der Schalter ausgelöst hat. Dieser Grund ist zu ermitteln. Der Laie wird jedoch häufig nur in erster Linie an der Funktion interessiert sein und daher bedenkenlos einschalten. Daher sollte dies dem Laien eben nicht überlassen werden.

Ausbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person

Was spricht dagegen, den bisherigen Laien, der das Einschalten begehrte, mit einer Schulung zur EuP zu qualifizieren und mit einer Arbeitsanweisung für das Schalten auszustatten, die beispielsweise regelt, dass ein einmaliges Wiedereinschalten zulässig ist und bei erneutem Auslösen die Elektrofachkraft zur Ursachenforschung hinzugezogen werden muss?

Durch die Schulung von elektrotechnisch unterwiesenen Personen können Mitarbeiter für elektrotechnische Tätigkeiten qualifiziert werden, die in Ihrem Unternehmen anfallen. Wichtig ist, in der Ausbildung zur EuP auf alle Gefahren einzugehen, die bei der Arbeit auftreten können. Die elektrotechnisch unterwiesene Person muss unbedingt die Schutzmaßnahmen kennen, durch die sie sich während ihrer Arbeit schützen kann.

  • Autor:

    Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M.

    EABCon-Ingenieurbüro Klar - Consulting Elektrotechnik - Arbeitsschutz - Betriebsorganisation

    Markus Klar

    Markus Klar ist langjähriger, ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Gera, seit 2011 am Landesarbeitsgericht Thüringen und als Autor und freiberuflicher Ingenieur mit dem Schwerpunkt rechtssichere Betriebsorganisation, Arbeitsschutz und Elektrosicherheit beratend tätig.

  • Autor:

    Stefan Kühnis

    freier Journalist

    Kuehnis, Stefan

    Stefan Kühnis ist freischaffender Journalist BR mit dem Fachgebiet „Arbeitssicherheit“.

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