elektrofachkraft.de – Das Magazin (Ausgabe 54)
Aktuelle Ausgabe: September 2023 (Ausgabe 54)
Inhaltsübersicht
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Im August bzw. im September ist das neue Ausbildungsjahr gestartet und in vielen Betrieben müssen neue Mitarbeiter eingebunden, angelernt und beaufsichtigt werden. Ausbilder und Vorgesetzte tragen dabei eine hohe Verantwortung. Denn die Erfahrungen der ersten Tage und Wochen sind prägend für das weitere Berufsleben.
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Bei Arbeiten an Hochspannungsleitungen sind besondere Vorsicht und das Einhalten von Sicherheitsmaßnahmen geboten. Strom im Hochspannungsbereich kann lebensgefährlich sein, daher ist das Beachten von Sicherheitsvorschriften unerlässlich, um Unfälle zu vermeiden. Neben den Sicherheitsmaßnahmen müssen auch technologische Entwicklungen und gesetzliche Regelungen berücksichtigt werden, um eine effiziente und sichere Stromversorgung zu gewährleisten.
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Frage aus der Praxis: Wie ist verhält es sich mit den Prüfungen vor der Übergabe eines Werks? Wie sind hier die Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Messungen unter den Beteiligten aufgeteilt und was gilt es hier zu beachten? Unser Experte weiß die Antwort.
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Smart Data gilt als kleine Schwester von Big Data. Ebenso wie Big Data setzt Smart Data auf die Erfassung digitaler Daten und deren Korrelation. Die so erhaltenen Ergebnisse liefern, einen entsprechenden kausalen Zusammenhang vorausgesetzt, wesentliche Aussagen zur Verbesserung von Produkten, Prozessen und Geschäftsmodellen.
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Die Planung, Auswahl, Errichtung sowie der Betrieb von Leitungsanlagen müssen in einer Weise durchgeführt werden, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht. Insbesondere das Entstehen und die Ausbreitung von Bränden sowie deren Folgeschäden gilt es zu verhindern. Zu diesem Zweck hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Richtlinien zur Schadensverhütung im Zusammenhang mit elektrischen Leitungsanlagen entwickelt und veröffentlicht: die VdS 2025 „Elektrische Leitungsanlagen“.
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Die neue EU-Maschinenverordnung (EU) Nr. 2023/1230 wurde am 29.06.2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung (EU-MVO) löst die seit 17 Jahren geltende EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Deutsche Unternehmen erhalten damit ein neues umfassendes Regelwerk für die Sicherheit von Maschinen.
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In der Praxis werden häufig Steckdosenstromkreise, die für elektrotechnische Laien zugänglich sind, ohne vorgeschaltete RCD betrieben. Insbesondere bei älteren ortsfesten elektrischen Anlagen wird bei der Frage, ob es eine Nachrüstpflicht für diese Stromkreise gibt, auf den Bestandsschutz verwiesen. Der Einsatz einer RCD für die entsprechenden Steckdosenstromkreise wird normativ erst seit 2007 gefordert. Maßnahmen zur Erhöhung der elektrischen Sicherheit lassen sich aber z.B. aus der Arbeitsstättenverordnung ableiten.
Tipps der Redaktion
Mustervorlagen für Ihre tägliche Arbeit
- Checkliste „Abnahme von elektrischen Anlagen und Maschinen: Leitungsanlagen“
- Arbeitsanweisung „Kabelanlagen“
- Checkliste „Auszubildende rechtssicher in den Betrieb eingliedern“
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