Download: „Checkliste: Auszubildende rechtssicher in den Betrieb eingliedern“
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Zu den Grundpflichten eines jeden Arbeitgebers gehört gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes, Maßnahmen für den Arbeitsschutz seiner Beschäftigten zu treffen. Ein wesentlicher Aspekt ist die Versorgung der Beschäftigten im Notfall. Wie verhält es sich hier bei Alleinarbeiten?
Checkliste für die rechtssichere Eingliederung von Auszubildenden in den Betrieb
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