Wann müssen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) nachgerüstet werden?
In der Praxis werden häufig Steckdosenstromkreise, die für elektrotechnische Laien zugänglich sind, ohne vorgeschaltete RCD betrieben. Insbesondere bei älteren ortsfesten elektrischen Anlagen wird bei der Frage, ob es eine Nachrüstpflicht für diese Stromkreise gibt, auf den Bestandsschutz verwiesen. Der Einsatz einer RCD für die entsprechenden Steckdosenstromkreise wird normativ erst seit 2007 gefordert. Maßnahmen zur Erhöhung der elektrischen Sicherheit lassen sich aber z.B. aus der Arbeitsstättenverordnung ableiten.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Zur Erfüllung des Schutzziels Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten durch den Arbeitgeber wurde im Jahr 2004 die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erlassen. Besondere Bedeutung findet hierbei § 3a Abs. 1 ArbStättV:
„Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst geringgehalten werden.“
Der Stand der Technik ist beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten zu berücksichtigen. Bezüglich der Elektrosicherheit wird in den allgemeinen Anforderungen der ArbStättV im Anhang unter Abschnitt 1.4 beim Betrieb von Anlagen, die der Versorgung der Arbeitsstätte mit Energie dienen, der Schutz vor direktem und indirektem Berühren für Beschäftigte gefordert.
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