Wie sind die Verantwortlichkeiten bei Prüfungen aufgeteilt?

Frage aus der Praxis
Wie ist verhält es sich mit den Prüfungen vor der Übergabe eines Werks? Wie sind hier die Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Messungen unter den Beteiligten aufgeteilt und was gilt es hier zu beachten?
Antwort des Experten
Aufgrund der weitgehenden Vertragsfreiheit ist es möglich, die Aufgabenteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bzw. – konkret werkvertragsrechtlich – zwischen Besteller und Werkunternehmer so zu regeln, wie es die Vertragsparteien wünschen.
Grundsätzlich gehört die Prüfung vor der Übergabe zu der Erstellung des Werks dazu. Sie ist üblicherweise Aufgabe des Auftragnehmers; dieser muss sie jedoch nicht höchstpersönlich durchführen, sondern kann sich dazu Hilfspersonen bedienen. Wer diese Hilfspersonen sind, ist unerheblich.
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