Sicherheit von Maschinen − neue EU-Maschinenverordnung veröffentlicht

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Einzelne Vorgaben der Maschinenverordnung gelten sogar schon jetzt.
Einzelne Vorgaben der Maschinenverordnung gelten sogar schon jetzt. (Bildquelle: zhanglianxun/iStock/Getty Images Plus)

Die neue EU-Maschinenverordnung (EU) Nr. 2023/1230 wurde am 29.06.2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung (EU-MVO) löst die seit 17 Jahren geltende EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Deutsche Unternehmen erhalten damit ein neues umfassendes Regelwerk für die Sicherheit von Maschinen.

Sicherheitsanforderungen einhalten

In der EU dürfen nur sichere Maschinen auf dem Markt bereitgestellt bzw. betrieben werden. Technisch bedeutet dies, dass die Maschinen u.a. den Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie − künftig der Maschinenverordnung − entsprechen müssen. Diese Übereinstimmung wird Konformität genannt und durch die Konformitätserklärungen belegt (CE-Kennzeichnung).

Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt ist die Verordnung am 19.07.2023 in Kraft getreten. Seitdem läuft eine Übergangsfrist. Ab dem 20.01.2027 sind alle Anforderungen der Verordnung zwingend umzusetzen.

Tipp

Die komplette EU-Maschinenverordnung finden Sie unter https://tinyurl.com/43s6jpv3.

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  • Autor:

    Lic. jur./Wiss. Dok. Ernst Schneider

    Inhaber eines Fachredaktionsbüros

    Ernst Schneider

    Ernst Schneider ist Mitglied in der Sektorgruppe Elektrotechnik (ANP-SGE) und in der Themengruppe Produktkonformität (ANP-TGP) des Ausschusses Normenpraxis im DIN e.V.

    Er veröffentlichte bereits eine Vielzahl von Büchern, Fachzeitschriften und elektronischen Informationsdiensten. Seit 2004 ist er außerdem Unternehmensberater für technologieorientierte Unternehmen.


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