Sicherheit von Maschinen − neue EU-Maschinenverordnung veröffentlicht
Die neue EU-Maschinenverordnung (EU) Nr. 2023/1230 wurde am 29.06.2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung (EU-MVO) löst die seit 17 Jahren geltende EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Deutsche Unternehmen erhalten damit ein neues umfassendes Regelwerk für die Sicherheit von Maschinen.
Sicherheitsanforderungen einhalten
In der EU dürfen nur sichere Maschinen auf dem Markt bereitgestellt bzw. betrieben werden. Technisch bedeutet dies, dass die Maschinen u.a. den Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie − künftig der Maschinenverordnung − entsprechen müssen. Diese Übereinstimmung wird Konformität genannt und durch die Konformitätserklärungen belegt (CE-Kennzeichnung).
Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt ist die Verordnung am 19.07.2023 in Kraft getreten. Seitdem läuft eine Übergangsfrist. Ab dem 20.01.2027 sind alle Anforderungen der Verordnung zwingend umzusetzen.
Tipp
Die komplette EU-Maschinenverordnung finden Sie unter https://tinyurl.com/43s6jpv3.
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