Verantwortungsübergang elektrischer Anlagen

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Die Verantwortung für eine elektrische Anlage trägt der Betreiber.
Die Verantwortung für eine elektrische Anlage trägt der Betreiber. (Bildquelle: hxdyl/iStock/Getty Images Plus)

Die Verantwortung für eine elektrische Anlage trägt der Betreiber, vertreten durch den Geschäftsführer des jeweiligen Unternehmens. Diese Verantwortung kann bei kleineren Unternehmen durch den Geschäftsführer persönlich übernommen werden, wird hingegen ab einer bestimmten Unternehmensgröße an Personen delegiert, welche die fachliche Befähigung sowie eine entsprechende Erfahrung besitzen.

Rechtliche Hintergründe zur Verantwortung

Die Verantwortung für die Sicherheit der Anlagen einer Betriebsstätte ergibt sich in erster Linie aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Rahmenbedingungen der operativen Umsetzung finden sich in den allgemein anerkannten Regeln der Technik wieder, u.a. bestehend aus den Anforderungen des DIN-VDE-Vorschriftenwerks sowie der Versicherungsgesellschaften.

§ 3 ArbSchG

Grundpflichten des Arbeitgebers

(1)    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

(2)    Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten

  1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie
  2. Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.

(3)    Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.

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  • Autor:

    B. Eng., MBA Jörg Belzer

    Leiter der technischen Abteilung des Logistikzentrums einer Handelskette

    Belzer, Joerg

    Jörg Belzer leitet heute die technische Abteilung eines Logistikzentrums einer großen Handelskette.

    Er absolvierte eine Ausbildung zum Energieanlagenelektroniker und war anschließend mehrere Jahre in der elektrotechnischen Instandhaltung tätig. Nach dem anschließenden nebenberuflichen Ingenieurstudium konnte er die gesamttechnische Leitung des Unternehmens übernehmen.


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