Nachrüstpflicht für RCD aufgrund der EU-Richtlinie 89/654/EWG

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Müssen RCDs nachgerüstet werden?
Müssen RCDs nachgerüstet werden? (Bildquelle: AndreyPopov/iStock/Getty Images)

Bis auf Ausnahmefälle, in denen einerseits ein Umsetzungsdefizit besteht und andererseits individuelle Ansprüche gewährt würden, ist eine EU-Richtlinie rechtssystematisch niemals geeignet, irgendwelche Pflichten daraus abzuleiten. Anders sieht das bei EU-Verordnungen aus. Während diese sofort mit Inkrafttreten geltendes Recht werden, richten sich die Richtlinien an die Mitgliedstaaten – verbunden mit der Aufforderung, die Inhalte in nationales Recht umzusetzen.

Arbeitsstättenverordnung

Eine solche Umsetzung der EU-Richtlinie 89/654/EWG ist für Deutschland am 12.08.2004 in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erfolgt, die zwischenzeitlich mehrfach unter Berücksichtigung weiterer Richtlinien novelliert wurde und in der heutigen Fassung vom 22.12.2020 in Kraft ist. Die EU-Richtlinie ist daher nur noch als Erkenntnisquelle interessant.

Interessant ist die Aussage aus § 3a Abs. 1 ArbStättV:

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. […]

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  • Autor:

    Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M.

    EABCon-Ingenieurbüro Klar - Consulting Elektrotechnik - Arbeitsschutz - Betriebsorganisation

    Markus Klar

    Markus Klar ist langjähriger, ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Gera, seit 2011 am Landesarbeitsgericht Thüringen und als Autor und freiberuflicher Ingenieur mit dem Schwerpunkt rechtssichere Betriebsorganisation, Arbeitsschutz und Elektrosicherheit beratend tätig.


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