Runter geht's schnell – Absturzrisiken bei Elektroarbeiten

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Jeder Arbeitsplatz über 100 cm über dem Boden gilt als hoch gelegener Arbeitsplatz.
Jeder Arbeitsplatz über 100 cm über dem Boden gilt als hoch gelegener Arbeitsplatz. (Bildquelle: Wavebreakmedia/iStock/Getty Images Plus)

Jeder Arbeitsplatz, der mehr als 100 cm über dem Boden liegt, gilt im Arbeitsschutzrecht als hoch gelegener Arbeitsplatz. Denn schon bei geringen Höhen bestehen Unfallrisiken und es werden Schutzmaßnahmen notwendig. Dies betrifft nicht selten auch Elektroberufe.

Laut den jüngsten Statistiken der DGUV ist 2020 fast 35.000-mal ein Mensch bei der Arbeit aus der Höhe abgestürzt. 60 dieser Abstürze endeten tödlich, mehr als 2.500 Absturzunfälle damit, dass den Unfallopfern eine Rente gezahlt werden muss. Zwar weiß jeder um die physikalischen Gesetze der Schwerkraft, doch Absturzunfälle bleiben eine stete Herausforderung für Arbeitsschutzverantwortliche.

Zu Abstürzen bei der Arbeit kann es in ganz unterschiedlichen Situationen kommen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.1 nennt u.a.:

  • von Leitern, Gerüsten, Dächern, Arbeitsplattformen, Hubsteigern usw. auf den Boden herunterstürzen
  • durch eine nicht tragfähige Dachfläche brechen
  • durch eine ungesicherte oder nicht durchtrittsichere Bodenöffnung einbrechen, weil z.B. ein Schachtdeckel fehlt oder ein Gitterrost korrodiert oder nicht gegen Verschieben gesichert ist
  • in Wasser oder eine körnige oder pulvrige Substanz fallen mit der Gefahr des Versinkens

Die meisten Absturzunfälle passieren beim Durchstürzen nach innen, häufig von Dachflächen. Ursache ist immer wieder, dass die Gefahr des Einbrechens durch Dachfenster, Luken, Lichtkuppeln, Wellblechplatten oder andere Dachmaterialien nicht erkannt oder unterschätzt wird.

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  • Autor:

    Dr. Friedhelm Kring

    freier Lektor und Redakteur

    Kring, Friedhelm

    Dr. Friedhelm Kring ist freier Lektor, Redakteur und Fachjournalist mit den Schwerpunkten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.


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