Aus der Praxis eines Elektrosachverständigen: Elektrische Verbindungen und ihre Zugänglichkeit

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Alle Verbindungen müssen zur Besichtigung, Prüfung und Wartung zugänglich sein.
Alle Verbindungen müssen zur Besichtigung, Prüfung und Wartung zugänglich sein. (Bildquelle: francescomoufotografo/iStock/Getty Images Plus)

Überall dort, wo Kabel, Leitungen oder Betriebsmittel miteinander verbunden werden, sind elektrische Verbindungen erforderlich – z.B. in Form von Schraub- oder Steckverbindungen. Somit kommen sie in der betrieblichen Praxis sehr häufig vor. Einmal erstellt, geraten sie gerne schnell in Vergessenheit. Aber auch elektrische Verbindungsstellen unterliegen im Alltag äußeren betrieblichen Einflüssen. Sie können altern oder ihre Wirksamkeit einbüßen. Was gilt es deshalb bei elektrischen Verbindungen in Bezug auf die Zugänglichkeit zu beachten? Welche Aussagen finden sich dazu in den VDE-Normen?

Das erste Foto zeigt eine Abzweigdose, die in der Decke teilweise eingeputzt wurde. Die Klemmverbindungen sind somit nicht mehr zugänglich. Ist das zulässig?

Abzweigdose mit Verbindungen, die nicht zugänglich sind
Abzweigdose mit Verbindungen, die nicht zugänglich sind (Bildquelle: Dipl.-Ing. (FH) Christoph Schneppe)

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  • Autor:

    Dipl.-Ing. (FH) Christoph Schneppe, B.A.

    geschäftsführender Gesellschafter im Sachverständigenbüro Bluhm + Schneppe

    Christoph Schneppe

    Christoph Schneppe betreut als freiberuflicher Sachverständiger für Elektrotechnik den Schwerpunkt baurechtliche Prüfungen. Er ist VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen und staatlich anerkannter Sachverständiger (Prüfsachverständiger) für Sicherheitsbeleuchtungs-, Sicherheitsstromversorgungs-, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen.


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