Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen
Sie bringen einen zu hoch gelegenen Arbeitsorten und werden oft auch von Elektrofachkräften (EFKs) genutzt: Mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen sind viele Tätigkeiten einfacher und sicherer geworden. Letzteres allerdings nur, wenn alle Gefährdungen ermittelt und entsprechende Schutzmaßnahmen eingeführt wurden.
Einerseits tragen Hubarbeitsbühnen zum Arbeitsschutz bei, machen sie doch die besonders unfallträchtige Leiter oftmals überflüssig. Auf ihrer Plattform zu stehen, ist normalerweise deutlich sicherer, als die Stufen einer – womöglich wackligen – Aufstiegshilfe zu erklimmen.
Andererseits bergen diese Maschinen wiederum ihre eigenen Risiken. Um welche es sich handelt und wie die Lösungen dafür aussehen, ist ausführlich in einer recht neuen Handlungshilfe beschrieben: Im Januar 2020 wurde die DGUV Information 208-019 „Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen“ veröffentlicht. Sie richtet sich an Unternehmer, die Hubarbeitsbühnen verleihen und benutzen, außerdem an Service- und Wartungsfirmen sowie an bedienendes Personal.
Häufige Gefährdungen
Die Gefahren beim Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen werden in der Praxis unterschätzt. Wie so oft, spielt dabei technisches Versagen seltener eine Rolle als menschliches Fehlverhalten.
Das sind die drei Hauptgefährdungen:
- Umkippen der Hubarbeitsbühne
- Absturz von der Hubarbeitsbühne
- Quetschen unter Konstruktionen
Umso mehr also muss der Arbeitgeber seiner Verantwortung im Arbeitsschutz gerecht werden. So müssen alle Personen, die diese Maschinen verwenden, angemessen geschult, unterwiesen und eingewiesen werden.
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