Gefährdungsbeurteilung im Elektrohandwerk – praktische Umsetzung

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Der Unternehmer ist zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet
Der Unternehmer ist zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet (Bildquelle: Krittanut Unsombut/iStock/Getty Images Plus)

„Wenn wir einen haben, dann packen wir ihn auch.“ Dieser Satz stammt von Gregor Richter, einem Arbeitsrichter i.R. Wie kann im Unternehmen vorgesorgt werden, damit Rechtsverstöße oder ein Organisationsversagen gar nicht erst passieren? Wie die Gefährdungsbeurteilung zur Absicherung beitragen kann, erläutert der nachfolgende Artikel.

Wenn man zum ersten Mal mit einer Gefährdungsbeurteilung zu tun hat, vielleicht sogar eine erstellen oder dazu beitragen muss, könnte man erst mal ziemlichen Respekt davor haben. Ist eine Gefährdungsbeurteilung ein Wunderwerk? Nein, das ist sie nicht.

Rechtliche Grundlagen

Das Wort „Gefährdungsbeurteilung“ steht seit 1996 im Arbeitsschutzgesetz und taucht seither in vielen Verordnungen und Gesetzen auf, die sich mit Menschen und dem Arbeitsschutz beschäftigen. In der Tat können die rechtlichen Folgen von Fehlern in diesem Bereich erheblich sein: Wer keine Gefährdungsbeurteilung hat, begeht einen Rechtsverstoß; wer einen Rechtsverstoß begeht, wird bestraft. Wenn es wegen der Arbeit und durch die Arbeit zu einer Erkrankung oder einem Todesfall kommt, kann dieses Organisationsversagen erhebliche Folgen für die Verantwortlichen nach sich ziehen.

Rechtsfolgen können sich im Strafrecht, im Ordnungswidrigkeitenrecht oder Unfallversicherungsrecht – hier Ordnungswidrigkeiten oder Regress – ergeben. Die rechtlichen Grundlagen werden im Beitrag vereinfacht dargestellt, sind aber tatsächlich komplex: So unterscheidet z.B. das Strafrecht viele Formen der Fahrlässigkeit, oder die Unfallversicherer können nur bei grober Fahrlässigkeit gegen eigene Mitgliedsbetriebe in Regress gehen. Diese Komplexität der Ereignisse wird aber hier nicht weiter behandelt; wichtig ist, dass es nicht zum Organisationsverschulden kommt.

Downloadtipp der Redaktion

Gefährdungsbeurteilung: Gefahrenarten (Gefährdungsfaktoren)

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