TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“

Sie wurde in den letzten Jahren bereits überarbeitet und nun noch einmal geändert: die aktuelle Fassung der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“, veröffentlicht am 23. August 2021. Was davon betrifft Elektrofachkräfte?
Kurze Antwort: An sich nicht viel, denn die für Elektrofachkräfte besonders relevanten Teile wurden rein redaktionell geändert. Dennoch lohnt sich ein Blick in die neue Fassung, die übersichtlicher geworden ist. Die Änderungen waren bereits in einer Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 6. Mai 2021 verkündet worden.
Einheitlichere Aufzählungen
Zuvor ein Mix aus Ziffern, Kleinbuchstaben und vielen Spiegelstrichen bei Aufzählungen, sind die Inhalte dieser Technischen Regel nun einheitlicher gestaltet. So wurden beispielsweise im Abschnitt 2 „Allgemeine Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen“ die Spiegelstriche durch eine durchgängige Nummerierung ersetzt. In Abschnitt 4 stehen nun an vielen Stellen statt der vorherigen Ziffern Kleinbuchstaben wie a), b), c), …, die zuvor bei den Aufzählungen zu finden waren. Dort wiederum sorgt nun auch eine durchgängige Nummerierung für eine klarere und insgesamt einheitlichere Struktur der TRBS 1203. Ähnlich sieht es nun in deren Anhang 1 aus: Hier wurde bei den Beispielen 1 und 2 mit den „notwendigen Kenntnissen“ entsprechend verfahren.
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
der komplette Artikel steht ausschließlich Abonnenten von elektrofachkraft.de – Das Magazin zur Verfügung.
Als Abonnent loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten ein.
Sie haben noch kein Abonnement? Erfahren Sie hier mehr über elektrofachkraft.de – Das Magazin.
Hinterlassen Sie einen Kommentar