elektrofachkraft.de – Das Magazin (Ausgabe 44)
Januar 2022 (Ausgabe 44)
Inhaltsübersicht
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Als Vorgesetzte, Führungskräfte oder gar Betriebsinhaber und Arbeitgeber haben Elektrofachkräfte (EFKs) eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern. Ein sicheres Arbeiten ohne Verletzungen und längerfristige gesundheitliche Schäden steht dabei an erster Stelle. Ob Gehörschutz, Absturzgefahr oder Arbeiten unter Spannung (AuS) – Mitarbeiter müssen die jeweiligen Unfall- und Gesundheitsrisiken kennen. Sie müssen wissen, wie sie sich zu schützen haben und wann welche Sicherheitsregeln gelten. Dieses Wissen zu vermitteln, ist Aufgabe der im Arbeitsschutzrecht geforderten Unterweisungen.
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Wenn man zum ersten Mal mit einer Gefährdungsbeurteilung zu tun hat, vielleicht sogar eine erstellen oder dazu beitragen muss, könnte man erst mal ziemlichen Respekt davor haben. Ist eine Gefährdungsbeurteilung ein Wunderwerk? Nein, das ist sie nicht. Wie kann im Unternehmen vorgesorgt werden, damit Rechtsverstöße oder ein Organisationsversagen gar nicht erst passieren? Wie die Gefährdungsbeurteilung zur Absicherung beitragen kann, erläutert dieser Artikel.
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Sie bringen einen zu hoch gelegenen Arbeitsorten und werden oft auch von Elektrofachkräften (EFKs) genutzt: Mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen sind viele Tätigkeiten einfacher und sicherer geworden. Letzteres allerdings nur, wenn alle Gefährdungen ermittelt und entsprechende Schutzmaßnahmen eingeführt wurden.
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Der Qualifikationsstatus „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ (EFKffT) ergänzt einen ursprünglich elektrofremden Beruf um eine darauf abgestimmte elektrotechnische Qualifikation. Er ist entstanden, als die Handwerksordnung in § 5 die Ausführung gewerkfremder Arbeiten, die mit dem Leistungsangebot des elektrofremden Betriebs technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen, zugelassen hat. Da die eigenverantwortliche Ausführung elektrotechnischer Arbeiten nach DGUV Vorschrift 3 nur Elektrofachkräften (EFKs) vorbehalten ist und für diese ein dort festgelegtes Profil zu erfüllen war, musste eine daran angelehnte Qualifizierung gefunden werden. Doch wie sieht diese Qualifizierung aus?
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Überall dort, wo Kabel, Leitungen oder Betriebsmittel miteinander verbunden werden, sind elektrische Verbindungen erforderlich – z.B. in Form von Schraub- oder Steckverbindungen. Somit kommen sie in der betrieblichen Praxis sehr häufig vor. Einmal erstellt, geraten sie gerne schnell in Vergessenheit. Aber auch elektrische Verbindungsstellen unterliegen im Alltag äußeren betrieblichen Einflüssen. Sie können altern oder ihre Wirksamkeit einbüßen. Was gilt es deshalb bei elektrischen Verbindungen in Bezug auf die Zugänglichkeit zu beachten? Welche Aussagen finden sich dazu in den VDE-Normen?
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Was ist der Unterschied zwischen Wertstromanalyase und Wertstromdesign? Wie ist der Nutzen und in welchen Bereichen werden die Verfahren angewendet?
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Sie wurde in den letzten Jahren bereits überarbeitet und im letzten Jahr noch einmal geändert: die Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“. Was davon betrifft Elektrofachkräfte?
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Um den vielfältigen und mitunter sehr spezifischen Anforderungen an das Errichten von Niederspannungsanlagen gerecht werden zu können, müssen in der Praxis bisweilen mehrere Schalt- und Schutzgeräte zusammengefasst werden. Das Ergebnis einer solchen Zusammenfassung wird als Niederspannungs-Schaltgerätekombination (SK) bezeichnet. Hierfür geltende Regelungen finden sich in der Normenreihe DIN EN IEC 61439 (VDE 0660-600). Im Oktober 2021 wurde eine Neufassung der Grundnorm dieser Reihe veröffentlicht. Lesen Sie hier, was es mit dieser Norm auf sich hat und welche Änderungen und Neuerungen die novellierte Fassung bereithält.
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