Aus der Praxis eines Elektrosachverständigen: Berührungsschutz bei Altanlagen

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Wiederkehrende Prüfung
Durch Besichtigen können Berührungsschutzdefizite frühzeitig erkannt werden. (Bildquelle: michaeljung/iStock/Getty Images Plus)

Jeder kennt dieses Sprichwort: „Totgesagte leben länger.“ Leider trifft dies auch auf elektrische Anlagen ohne einen ausreichenden Berührungsschutz zu. Doch was sagen die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu diesem immer noch aktuellen Thema?

Gefahren beim Betätigen von Bedieneinrichtungen in der Nähe spannungführender Teile

In den 1970er-Jahren hatten Unfälle an und mit elektrischen Anlagen ihren traurigen Höhepunkt. Ein Grund dafür war u.a. der damals oft fehlende Berührungsschutz von spannungführenden Klemmstellen und Bauteilen. Das folgende Bild zeigt beispielsweise eine Schütz-/Motorschutzschalter-Kombination mit offenen Anschlussklemmen bzw. Phasenschienen in unmittelbarer Nähe zu Betätigungselementen (hier: Einstellrad und Rückstellknopf).

Motorschutzschalter
Motorschutzschalter mit Rückstelltaste ohne Berührungsschutz (Bildquelle: Dipl.-Ing. (FH) Christoph Schneppe B.A.)

Es besteht die Gefahr, z.B. beim Drücken des Rückstellknopfs mit dem Finger abzurutschen und zwischen die Phasenschienen oder auf die Anschlussklemmen zu gelangen. Abhilfe könnte hier der Austausch der Schütz-/Motorschutzschalter-Kombinationen gegen eine neuere, berührungssichere Bauform oder ein nachträgliches Abdecken der spannungführenden Stellen schaffen.

  • Autor:

    Dipl.-Ing. (FH) Christoph Schneppe, B.A.

    geschäftsführender Gesellschafter im Sachverständigenbüro Bluhm + Schneppe

    Christoph Schneppe

    Christoph Schneppe betreut als freiberuflicher Sachverständiger für Elektrotechnik den Schwerpunkt baurechtliche Prüfungen. Er ist VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen und staatlich anerkannter Sachverständiger (Prüfsachverständiger) für Sicherheitsbeleuchtungs-, Sicherheitsstromversorgungs-, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen.

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