Aus der Praxis eines Elektrosachverständigen: Berührungsschutz bei Altanlagen
Jeder kennt dieses Sprichwort: „Totgesagte leben länger.“ Leider trifft dies auch auf elektrische Anlagen ohne einen ausreichenden Berührungsschutz zu. Doch was sagen die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu diesem immer noch aktuellen Thema?
Gefahren beim Betätigen von Bedieneinrichtungen in der Nähe spannungführender Teile
In den 1970er-Jahren hatten Unfälle an und mit elektrischen Anlagen ihren traurigen Höhepunkt. Ein Grund dafür war u.a. der damals oft fehlende Berührungsschutz von spannungführenden Klemmstellen und Bauteilen. Das folgende Bild zeigt beispielsweise eine Schütz-/Motorschutzschalter-Kombination mit offenen Anschlussklemmen bzw. Phasenschienen in unmittelbarer Nähe zu Betätigungselementen (hier: Einstellrad und Rückstellknopf).
Es besteht die Gefahr, z.B. beim Drücken des Rückstellknopfs mit dem Finger abzurutschen und zwischen die Phasenschienen oder auf die Anschlussklemmen zu gelangen. Abhilfe könnte hier der Austausch der Schütz-/Motorschutzschalter-Kombinationen gegen eine neuere, berührungssichere Bauform oder ein nachträgliches Abdecken der spannungführenden Stellen schaffen.
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