Ladeinfrastruktur Elektromobilität: Neuer technischer Leitfaden für die Praxis

Die wachsende Zahl elektrisch angetriebener Fahrzeuge auf deutschen Straßen ist ohne den erheblichen Ausbau der Ladeinfrastruktur unmöglich. Deshalb hat das Bundeskabinett im November 2019 den „Masterplan Ladesäuleninfrastruktur“ beschlossen.
Der „Masterplan Ladesäuleninfrastruktur“ sieht vor, dass bis 2030 eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen können. Was Elektrofachkräfte (EFKs) schon jetzt über die Planung, Errichtung und den Betrieb von Ladestationen wissen sollten, welche Normen in diesem Kontext von Bedeutung sind und wie Gefahren vermieden werden können, erläutert der „Technische Leitfaden Ladeinfrastruktur Elektromobilität Version 3“.
Tipps für den Ausbau der Ladeinfrastruktur
Der Technische Leitfaden wird herausgegeben u.a. von der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE (DKE) und dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI). Er liefert wichtige Hinweise und praktische Tipps für die Umsetzung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur. So erläutert er beispielsweise, auf welche Gesichtspunkte bei der fachkundigen Planung, Errichtung sowie beim Betrieb der Ladeinfrastruktur geachtet werden muss. Dabei wird die Bedeutung des Systems „Ladeinfrastruktur“ herausgestellt: Denn nur wenn es gelingt, die Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität anwenderfreundlich und sicher zu etablieren sowie flächendeckend auszubauen, wird die Elektromobilität in der Bevölkerung die erforderliche Akzeptanz erfahren.
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Kommentar von Uli Schmidt |
Tolle Themen, macht schlauer und regt zum nachdenken an, Danke.
Kommentar von Christoph Strack |
Hallo Herr Belzer,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Können Sie Punkt 2 bitte genauer definieren bzw. auf die Praxis projizieren.
Oft ist in Unternehmen die Führung der Elektrofachkräfte in diziplinarisch (Laie) und fachlich (EFK / VEFK) geteilt.
Meiner Meinung ist es nicht möglich, dass ein Laie Elektrofachkräfte führt. Und ich kann auch nicht nachvollziehen, wie man es zulassen konnte, dass in unserem Fachbereich eine solche Teilung möglich / rechtens ist.
Wie geht man mit so einer Teilung um und wo sind genau die Grenzen?
Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung