Welche Bedeutung hat die Eintragung ins Installateurverzeichnis?

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Frage aus der Praxis
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Frage aus der Praxis

Bei meiner Frage geht es eher um eine Einschätzung bzw. um die fachliche Meinung eines Außenstehenden. Mir ist bewusst, dass Ihre Antwort nicht rechtsverbindlich ist und auch keine Rechtsberatung ist.

Ich habe mich für meinen Arbeitgeber beim Energieversorger als verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) eines Hilfsbetriebs eintragen lassen. Das Besondere in meinem Fall ist der Status, den ich dabei in der vorhandenen Organisationsstruktur einnehme.

Kurz zur Struktur: Ich arbeite bei einem Arbeitgeber, dessen Flächenbereich sehr groß ist und der deshalb noch mal in Regionen aufgeteilt ist. Wir haben für den Gesamtbereich eine verantwortliche Elektrofachkraft, die einzelnen Regionen haben jeweils eine eigene regionale Elektrofachkraft (rEFK), die der verantwortlichen Elektrofachkraft unterstellt sind. Unterhalb der regionalen Elektrofachkraft gibt es dann noch die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT). Meine Position in der Struktur ist Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.

Unsere Organisationsvorgabe für den Elektrobereich sieht vor, dass die verantwortliche Elektrofachkraft als Konzessionsnehmer beim Energieversorger (NAV) eingetragen sein soll. Das geht aber nicht, weil unsere verantwortliche Elektrofachkraft „nur“ ein Dipl.-Ing. ist und keinen TREI-Schein hat.

Weil mein Regionalleiter aber einen Eintrag im Installateurverzeichnis brauchte, grundsätzlich und für einen neuen Auftrag, hat er mich als einzigen (Industrie-)Meister Elektro in der Region zu einem TREI-Seminar geschickt und nach bestandener Prüfung beim Energieversorger eintragen lassen. Damit war der Weg für einen Gasteintrag frei – für den neuen Auftrag.

Meine Einschätzung ist jetzt, dass ich als verantwortliche Elektrofachkraft bei den Netzbetreibern eingetragen bin, damit auch gegenüber den Netzbetreibern für unsere paar Tausend Stromanschlüsse die Verantwortung habe und haftbar bin, dazu noch für die Anschlüsse des neuen Auftrags. Wie ist da Ihre Einschätzung?

Unsere verantwortliche Elektrofachkraft scheint das gar nicht zu interessieren, jedenfalls hat sie noch nie mit mir gesprochen. Die für mich zuständige regionale Elektrofachkraft (hat keinen Meister o.Ä.) will jetzt selbst den TREI-Schein machen und sich eintragen lassen, damit ich mich austragen lassen kann und wir weiterhin den Eintrag im Installateurverzeichnis haben.

Unser Regionalleiter ist auch erst seit ca. einem halben Jahr in der Position und sieht sich mit dem Rücken an der Wand, bei dem neuen Auftrag, ohne mein Zutun als Eingetragener.

Es kommt mir im Moment eher so vor, dass jetzt die Probleme für den neuen Auftrag gelöst sind und keinem bewusst oder bekannt ist, was es eigentlich bedeutet und welche Konsequenzen es für mich haben kann als eingetragene verantwortliche Elektrofachkraft.

Jetzt bin ich unsicher, wie ich das zu beurteilen habe. Habe ich jetzt die volle Verantwortung gegenüber den Netzbetreibern, da ich ja als verantwortliche Elektrofachkraft eingetragen bin, aber im Betrieb nur eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten bin, oder hat trotzdem unsere verantwortliche Elektrofachkraft die höchste Verantwortung und ist er damit haftbar und nicht ich?

Wie beurteilen Sie die Situation, in der ich mich befinde, und was sehen Sie als mögliche Konsequenzen für mich?

  • Autor:

    Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M.

    EABCon-Ingenieurbüro Klar - Consulting Elektrotechnik - Arbeitsschutz - Betriebsorganisation

    Markus Klar

    Markus Klar ist langjähriger, ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Gera, seit 2011 am Landesarbeitsgericht Thüringen und als Autor und freiberuflicher Ingenieur mit dem Schwerpunkt rechtssichere Betriebsorganisation, Arbeitsschutz und Elektrosicherheit beratend tätig.

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