Unterweisung: Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
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Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen sind mit großen Gefahren verbunden. Der ordnungsgemäße Zustand elektrischer Anlagen kann nur durch Prüfungen und die ständige Überwachung durch ausreichend qualifiziertes Personal sichergestellt werden. Regelmäßige Unterweisungen sind daher unerlässlich.
Der Betreiber von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen muss den sicheren Betrieb und Erhalt des ordnungsgemäßen Zustands dieser Anlagen gewährleisten. Dieser wird durch Prüfungen nachgewiesen. Nach der Erstprüfung sind weitere laufende Prüfungen entweder als regelmäßig wiederkehrende Prüfungen, Stichprobenprüfungen oder in Form der ständigen Überwachung durch ernannte Fachkräfte erforderlich.
Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen: Anforderungen an das Prüfpersonal
Nur ausreichend qualifiziertes und erfahrenes Personal darf Prüfungen an elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen durchführen. Nachweise über regelmäßige Weiterbildungen oder Schulungen des Personals müssen dokumentiert und direkt verfügbar sein. Als ausreichend qualifiziertes Personal gelten Personen, denen bei der Ausbildung und der notwendigen Fortbildung Kenntnisse vermittelt wurden über:
- die verschiedenen Zündschutzarten und Errichtungsverfahren
- die Anforderungen der Norm DIN EN 60079-17 (VDE 0165-10-1):2014-10 „Explosionsgefährdete Bereiche – Teil 17: Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen“
- einschlägige nationale Vorschriften und Unternehmensregeln für die Anlage
- die allgemeinen Grundsätze der Zoneneinteilung
Unterweisen Sie Ihre Elektrofachkräfte
Für ein sicheres Arbeiten an elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind Unterweisungen unerlässlich.
Die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter sollte folgende Themen beinhalten:
- Grundlagen für Inspektionen sowie Wartung und Instandsetzung
- Betrieb von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
- Prüftiefe und Art der Prüfungen
- regelmäßige wiederkehrende Prüfungen
- Prüfungsablauf bei wiederkehrenden Prüfungen
- ständige Überwachung durch fachkundiges Personal
- Instandsetzungsmaßnahmen und Änderungen an Geräten
Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen: Wartung und Instandsetzung
Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen weisen spezielle Merkmale auf, die einen ordnungsgemäßen Betrieb in diesen Bereichen ermöglichen. Neben den Maßnahmen der elektrischen Sicherheit (Schutz gegen den elektrischen Schlag, Schutz gegen thermische Auswirkungen usw.) sind Maßnahmen des Explosionsschutzes (z.B. Vermeidung von Zündquellen) zu beachten.
Maßnahmen des Explosionsschutzes
Die Maßnahmen des Explosionsschutzes sind wie folgt aufgeteilt:
- primärer Explosionsschutz – Maßnahmen, die eine Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern oder einschränken (Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre)
- sekundärer Explosionsschutz – Maßnahmen, die eine Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern (Vermeiden wirksamer Zündquellen)
- tertiärer Explosionsschutz – Maßnahmen, die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken (konstruktiver Explosionsschutz)
Bei der Auswahl der Betriebsmittel ist darauf zu achten, dass die speziellen Merkmale des Explosionsschutzes
- in den (vorhandenen) besonderen Umgebungsbedingungen wirksam sind und
- während ihrer gesamten Lebensdauer erhalten bleiben.
Der ordnungsgemäße Zustand von elektrischen Anlagen kann durch Prüfungen nachgewiesen werden. Nach der Erstprüfung sind weitere laufende Prüfungen erforderlich, entweder
- als regelmäßig wiederkehrende Prüfungen oder
- in Form der ständigen Überwachung durch Fachkräfte.
Aktuelle Dokumentation (Nachweisakte)
Für die Inspektionen sowie für Wartung und Instandsetzung muss eine aktuelle Dokumentation (Nachweisakte) zur Verfügung stehen, einschließlich aller Änderungsaufzeichnungen, sowohl für ein Gerät als auch für eine Anlage.
Die Nachweisakte sollte folgende Informationen enthalten:
- Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche (Zone 1 oder Zone 2 oder Zone 3)
- für Gase: Anforderungen für Gerätegruppe (IIA, IIB und IIC) und Temperaturklasse (T1 bis T6)
- für Stäube: Anforderungen für Gerätegruppe (IIIA, IIIB und IIIC), maximale Oberflächentemperatur und maximale Staubschicht bis zu 200 mm
- Geräteeigenschaften (Bemessungstemperaturen, Zündschutzart, EPL, Schutzgrad IP XX, mechanische Randbedingungen, Korrosionsbeständigkeit)
- ausreichende Unterlagen zur Instandhaltung von explosionsgeschützten Geräten (Liste und Standort für Geräte, Ersatzteile, technische Informationen, Bescheinigungsunterlagen, Reparaturbeschreibungen)
- Kopien der vorhergehenden Prüfaufzeichnungen
- Kopien der zusätzlichen Erstprüfungsaufzeichnungen
Tipp der Redaktion
Die Unterweisungsinhalte sind dem Produkt Unterweisungen für die Elektrofachkraft entnommen. Hier finden Sie eine umfangreiche Unterweisung zur Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Damit vermitteln Sie Ihren Mitarbeitern nachhaltig das geforderte Wissen:
- Grundlagen für die Inspektion, Wartung und Instandsetzung
- Prüftiefe
- Art und Ablauf der Prüfungen
- Anforderungen an Prüfpläne
Explosionsschutz: Prüftiefe und Art der Prüfungen
Überprüfungen nicht gekennzeichneter Geräte
Fehlt das Zulassungsschild oder die Kennzeichnung an einem explosionsgeschützten Gerät oder ist dieses unleserlich, muss die Rückverfolgbarkeit der Zulassungsdetails gewährleistet werden. Dies kann durch eine zusätzliche Anlagenkennzeichnungsnummer, Seriennummer oder einen Verweis auf die Unterlagen der Installation erfolgen.
Durch die zusätzliche Kennzeichnung darf die Wirksamkeit der Explosionsschutzmaßnahmen oder die Funktionsfähigkeit des Geräts nicht beeinflusst werden.
Wird eine Inventarisierungs- oder Kennzeichnungsmethode zur Verwaltung der explosionsgeschützten Geräte verwendet, so muss es möglich sein, dass auch nach einem Geräteaustausch die speziellen Merkmale des Originalgeräts (Zulassungskennzeichnung oder -details) ermittelt werden können.
Abnahme von Geräten in Altanlagen
Kann bei Altgeräten die notwendige Zertifizierung für den explosionsgefährdeten Bereich nicht mehr nachgewiesen werden, so ist deren Weiternutzung zu überprüfen und ggf. nachzuweisen. Es muss eine Beurteilung auf Eignung des Geräts für den Einsatz an der speziellen Örtlichkeit durchgeführt werden. Diese sollte entsprechend dem Anhang C der VDE 0165-10-1 „Beurteilung der Eignung für den Anwendungsfall“ durchgeführt werden.

Prüftiefe nach Vorgaben der VDE 0165-10-1 für explosionsgefährdete Bereiche
- Sicht- und Nahprüfungen am eingeschalteten Gerät
- Detailprüfungen, im Allgemeinen an freigeschalteten Betriebsmitteln
In den Tabellen 1, 2 und 3 der DIN EN 60079-17 (VDE 0165-10-1) sind für Geräte, Installationen und Umgebungen Prüftiefen (Detailprüfung, Nahprüfung, Sichtprüfung) für die jeweilige Zündschutzart vorgegeben. Beim Auftreten von Staub, Fasern oder Flusen müssen die Anforderungen an Prüfungen, Wartung und Instandsetzung überprüft und, wenn erforderlich, erweitert werden.
Arten der Prüfungen
- Erstprüfungen auf Grundlage der Detailprüfung
- wiederkehrende Prüfungen
- Stichprobenprüfungen
- ständige Überwachung
Eine Erstprüfung ist eine Prüfung aller elektrischen Geräte, Systeme und Anlagen vor der ersten Inbetriebnahme.
Die wiederkehrende Prüfung ist eine Prüfung aller elektrischen Geräte, Systeme und Anlagen, die regelmäßig durchgeführt wird. Wenn die Frist nicht durch eine zur Prüfung befähigte Person verändert wurde, darf diese drei Jahre nicht überschreiten. Nach jeder wiederkehrenden Prüfung sind der vorangegangene festgelegte Zeitabstand und die Prüftiefe zu bestätigen oder zu verändern.
Im Anhang A der DIN EN 60079-17:2014-10 „Typischer Prüfablauf bei wiederkehrenden Prüfungen“ ist ein Ablauf der Prüfung als Diagramm dargestellt:

Mit der Stichprobenprüfung wird eine Prüfung eines repräsentativen Teils der elektrischen Geräte, Systeme und Anlagen durchgeführt.
Durch eine ständige Überwachung soll eine frühzeitige Erkennung auftretender Mängel und deren nachfolgende Behebung ermöglicht werden. Dazu wird das vorhandene fachkundige Personal eingesetzt, das die Anlage im Rahmen seiner Tätigkeiten überwacht, um Mängel und Veränderungen frühzeitig zu erkennen. Durch ständige Überwachung kann von regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen abgesehen werden. Erst- und Stichprobenprüfung sind immer durchzuführen.
Die Anforderungen an eine ständige Überwachung sind:
- Einsatz von fachkundigem Personal
- Auswirkungen des Verfahrens und der Umweltbedingungen auf die Abnutzung des jeweiligen Geräts sind bekannt und dokumentiert.
- Sicht- und/oder Nahprüfungen sind verpflichtender Teil des üblichen, dokumentierten Arbeitsplans des Nutzers des Geräts.
- Die Durchführung von Detailprüfungen ist verpflichtend, wenn Teile ersetzt oder Einstellungen verändert werden.
- Das fachkundige Personal muss mit dem Konzept der ständigen Überwachung vertraut sein.
- Häufigkeit der Inspektion muss festgelegt sein.
- Dokumentation der Installation muss ausreichende Informationen enthalten.
- Alle persönlichen Gegenstände müssen für den Einsatzort geeignet sein.
Tipp der Redaktion

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Beitrag aus dem Jahr 2018, zuletzt aktualisiert am 07.05.2021
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