Unterweisung: Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
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Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen sind mit großen Gefahren verbunden. Der ordnungsgemäße Zustand der elektrischen Anlagen kann nur durch Prüfungen und die ständige Überwachung durch ausreichend qualifiziertes Personal sichergestellt werden. Regelmäßige Unterweisungen sind daher unerlässlich.
Wer elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen betreibt, muss sowohl den sicheren Betrieb als auch den ordnungsgemäßen Zustand der Anlagen gewährleisten. Das wird durch Prüfungen nachgewiesen. Nach der Erstprüfung sind weitere laufende Prüfungen der elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen vorgeschrieben. Dafür sind regelmäßig wiederkehrende Prüfungen, Stichprobenprüfungen oder ständige Überwachung durch ernannte Fachkräfte erforderlich.
Anforderungen an das Prüfpersonal von elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
Nur ausreichend qualifiziertes Personal darf elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen prüfen. Als ausreichend qualifiziert gilt eine Elektrofachkraft, die durch ihre Ausbildung und Fortbildungen Kenntnisse über die folgenden Themen erlangt hat:
- Die verschiedenen Zündschutzarten und Errichtungsverfahren
- Die Anforderungen der Norm DIN EN 60079-17 (VDE 0165-10-1):2014-10 „Explosionsgefährdete Bereiche – Teil 17: Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen“
- Die einschlägigen nationalen Vorschriften und Unternehmensregeln für die Anlage
- Die allgemeinen Grundsätze der Zoneneinteilung
Die regelmäßigen Weiterbildungen und Schulungen des Personals müssen dokumentiert sein.
Elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen: Diese Themen müssen Sie unterweisen
Unterweisungen sind unerlässlich für ein sicheres Arbeiten an elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen.
Wenn Sie Ihre Mitarbeiter unterweisen, damit diese sicher an elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen arbeiten können, müssen Sie diese Inhalte unbedingt thematisieren:
- Die Grundlagen für Inspektionen sowie Wartung und Instandsetzung,
- Den Betrieb von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen,
- Die Prüftiefe und Art der Prüfungen,
- Regelmäßige wiederkehrende Prüfungen und den Prüfungsablauf bei wiederkehrenden Prüfungen,
- Die ständige Überwachung durch fachkundiges Personal und
- Instandsetzungsmaßnahmen und Änderungen an Geräten.
Wartung und Instandsetzung von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
Für den ordnungsgemäßen Betrieb von elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind besondere Maßnahmen notwendig. Neben den Maßnahmen der elektrischen Sicherheit – beispielsweise Schutz gegen den elektrischen Schlag und Schutz gegen thermische Auswirkungen – sind Maßnahmen des Explosionsschutzes wie die Vermeidung von Zündquellen zu beachten.
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Maßnahmen des Explosionsschutzes
Die Maßnahmen des Explosionsschutzes sind wie folgt aufgeteilt:
- primärer Explosionsschutz – Maßnahmen, die eine Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern oder einschränken
(Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre) - sekundärer Explosionsschutz – Maßnahmen, die eine Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern
(Vermeiden wirksamer Zündquellen) - tertiärer Explosionsschutz – Maßnahmen, die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken
(konstruktiver Explosionsschutz)
Bei der Auswahl der Betriebsmittel ist darauf zu achten, dass die speziellen Merkmale des Explosionsschutzes
- in den (vorhandenen) besonderen Umgebungsbedingungen wirksam sind und
- während ihrer gesamten Lebensdauer erhalten bleiben.
Der ordnungsgemäße Zustand von elektrischen Anlagen kann durch Prüfungen nachgewiesen werden. Nach der Erstprüfung sind weitere laufende Prüfungen erforderlich, entweder als regelmäßig wiederkehrende Prüfungen oder in Form der ständigen Überwachung durch Fachkräfte.
Aktuelle Dokumentation
Für die Inspektionen sowie für Wartung und Instandhaltung muss eine aktuelle Dokumentation (Nachweisakte) einschließlich aller Änderungsaufzeichnungen zur Verfügung stehen, sowohl für ein Gerät als auch für eine Anlage.
Die Nachweisakte sollte folgende Informationen enthalten:
- Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche (Zone 1 oder Zone 2 oder Zone 3)
- für Gase: Anforderungen für Gerätegruppe (IIA, IIB und IIC) und Temperaturklasse (T1 bis T6)
- für Stäube: Anforderungen für Gerätegruppe (IIIA, IIIB und IIIC), maximale Oberflächentemperatur und maximale Staubschicht bis zu 200 mm
- Geräteeigenschaften (Bemessungstemperaturen, Zündschutzart, EPL, Schutzgrad IP XX, mechanische Randbedingungen, Korrosionsbeständigkeit)
- ausreichende Unterlagen zur Instandhaltung von explosionsgeschützten Geräten (Liste und Standort für Geräte, Ersatzteile, technische Informationen, Bescheinigungsunterlagen, Reparaturbeschreibungen)
- Kopien der vorhergehenden Prüfaufzeichnungen
- Kopien der zusätzlichen Erstprüfungsaufzeichnungen
Explosionsschutz: Prüftiefe und Art der Prüfungen
Natürlich muss das prüfende Personal auch darüber informiert sein, welche Arten von Prüfungen an elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen durchgeführt werden und welchen Umfang die Prüfungen haben.
Prüftiefe nach Vorgaben der VDE 0165-10-1 für explosionsgefährdete Bereiche
- Sicht- und Nahprüfungen am eingeschalteten Gerät
- Detailprüfungen, im Allgemeinen an freigeschalteten Betriebsmitteln
In den Tabellen 1, 2 und 3 der DIN EN 60079-17 (VDE 0165-10-1) sind für Geräte, Installationen und Umgebungen Prüftiefen (Detailprüfung, Nahprüfung, Sichtprüfung) für die jeweilige Zündschutzart vorgegeben. Beim Auftreten von Staub, Fasern oder Flusen müssen die Anforderungen an Prüfungen, Wartung und Instandsetzung überprüft und, wenn erforderlich, erweitert werden.
Downloadtipps der Redaktion
Formular: „Unterweisungsprotokoll"
Hier gelangen Sie zum Download.
e+-Artikel: „Die DGUV Information 203-071: Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel"
Hier gelangen Sie zum Download.
Unterweisung: „VDE 0100-410 – Schutz gegen elektrischen Schlag“
Hier gelangen Sie zum Download.
E-Book: „Antworten auf häufig gestellte Fragen“
Hier gelangen Sie zum Download.
Checkliste: „Anforderungsprofil an die zur Prüfung befähigte Person“
Arten der Prüfungen in explosionsgefährdeten Bereichen
Um den ordnungsgemäßen Zustand zu gewährleisten, können folgende Prüfungen in explosionsgefährdeten Bereichen durchgeführt werden:
- Erstprüfung auf Grundlage der Detailprüfung
- wiederkehrende Prüfungen
- Stichprobenprüfungen
- ständige Überwachung
Eine Erstprüfung ist eine Prüfung aller elektrischen Geräte, Systeme und Anlagen vor der ersten Inbetriebnahme.
Die wiederkehrende Prüfung ist eine Prüfung aller elektrischen Geräte, Systeme und Anlagen, die regelmäßig durchgeführt wird. Wenn die Frist nicht durch eine zur Prüfung befähigte Person verändert wurde, darf diese drei Jahre nicht überschreiten. Nach jeder Wiederholungsprüfung sind die vorangegangene festgelegten Prüffristen und die Prüftiefe zu bestätigen oder zu verändern.
Im Anhang A der DIN EN 60079-17:2014-10 „Typischer Prüfablauf bei wiederkehrenden Prüfungen“ ist ein Ablauf der Prüfung als Diagramm dargestellt.
Mit der Stichprobenprüfung wird eine Prüfung eines repräsentativen Teils der elektrischen Geräte, Systeme und Anlagen durchgeführt.
Durch eine ständige Überwachung soll eine frühzeitige Erkennung auftretender Mängel und deren nachfolgende Behebung ermöglicht werden. Dazu wird das vorhandene fachkundige Personal eingesetzt, das die Anlage im Rahmen seiner Tätigkeiten überwacht, um Mängel und Veränderungen frühzeitig zu erkennen. Durch ständige Überwachung kann von regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen abgesehen werden. Erst- und Stichprobenprüfung sind immer durchzuführen.
Die Anforderungen an eine ständige Überwachung sind:
- Fachkundiges Personal wird eingesetzt.
- Auswirkungen des Verfahrens und der Umweltbedingungen auf die Abnutzung des jeweiligen Geräts sind bekannt und dokumentiert.
- Sicht- und/oder Nahprüfungen sind verpflichtender Teil des üblichen, dokumentierten Arbeitsplans des Nutzers des Geräts.
- Die Durchführung von Detailprüfungen ist verpflichtend, wenn Teile ersetzt oder Einstellungen verändert werden.
- Das fachkundige Personal muss mit dem Konzept der ständigen Überwachung vertraut sein.
- Häufigkeit der Inspektion muss festgelegt sein.
- Dokumentation der Installation muss ausreichende Informationen enthalten.
- Alle persönlichen Gegenstände müssen für den Einsatzort geeignet sein.
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Überprüfungen nicht gekennzeichneter Geräte
Die Rückverfolgbarkeit der Zulassungsdetails muss gewährleistet werden, falls das Zulassungsschild oder die Kennzeichnung an einem explosionsgeschützten Gerät fehlt oder unleserlich ist. Dies kann durch eine zusätzliche Anlagenkennzeichnungsnummer, Seriennummer oder einen Verweis auf die Unterlagen der Installation erfolgen.
Durch die zusätzliche Kennzeichnung darf die Wirksamkeit der Explosionsschutzmaßnahmen oder die Funktionsfähigkeit des Geräts nicht beeinflusst werden.
Wird eine Inventarisierungs- oder Kennzeichnungsmethode zur Verwaltung der explosionsgeschützten Geräte verwendet, so muss es möglich sein, dass auch nach einem Geräteaustausch die speziellen Merkmale des Originalgeräts (Zulassungskennzeichnung oder -details) ermittelt werden können.
Abnahme von Geräten in Altanlagen
Kann bei Altgeräten die notwendige Zertifizierung für den explosionsgefährdeten Bereich nicht mehr nachgewiesen werden, so ist deren Weiternutzung zu überprüfen und ggf. nachzuweisen. Es muss eine Beurteilung auf Eignung des Geräts für den Einsatz an der speziellen Örtlichkeit durchgeführt werden. Diese sollte entsprechend dem Anhang C der VDE 0165-10-1 „Beurteilung der Eignung für den Anwendungsfall“ durchgeführt werden.
Beitrag aus dem Jahr 2018, zuletzt aktualisiert im Juli 2023
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