Die DGUV Information 203-071: Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
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e.+ Artikel: Der gefahrlose Umgang mit elektrischem Strom hängt maßgeblich vom einwandfreien Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ab, die im betrieblichen Alltag schädigenden Einflüssen wie Beschädigungen, Materialalterung, Staub und Nässe ausgesetzt sind. Um dadurch bedingte Gefahrensituationen für Mensch und Umwelt zu verhindern, müssen sämtliche elektrische Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen sogenannten wiederkehrenden Prüfungen unterzogen werden, die im Betrieb organisiert werden müssen.
PDF, Umfang: 24 Seiten
Preis: 11,90 € zzgl. MwSt.
Auszug aus dem Artikel "Die DGUV Information 203-071: Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel"
- Vorgaben zur Prüfung
- Gefährdungsbeurteilung zur Prüftätigkeit
- Vorbereitung und Durchführung der Prüfung
- Dokumentation und Auswertung der Prüfung
Als für den Arbeitsschutz hauptverantwortliche Person ist es die Aufgabe des Unternehmers, dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen und in diesem Zustand erhalten werden. Um Letzteres sicherzustellen, müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel wiederkehrenden Prüfungen unterzogen werden. In diesem Zusammenhang liefert die DGUV Information 203-071 Hinweise zur
- Festlegung angemessener Prüffristen,
- Erstellung einer sachgerechten Dokumentation sowie
- Kennzeichnung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.
1 Anwendungsbereich
Die DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel“ versorgt den Unternehmer mit wichtigen Informationen und praktischen Hinweisen zur Organisation wiederkehrender Prüfungen
- von elektrischen Anlagen und ortsfesten Betriebsmitteln sowie
- von ortsveränderlichen und transportablen elektrischen Betriebsmitteln,
die sich im Eigentum des Unternehmens befinden, angemietet oder geliehen sind. Dazu zählen auch die im Unternehmen geduldeten Privatgeräte der Beschäftigten (z.B. Radios, Kaffeemaschinen oder Wasserkocher). In bestimmten Bereichen genügt es nicht, nur die Regeln der DGUV Information 203-071 zu beachten. Oft existieren weitergehende Anforderungen, die sich aus Normen, Verordnungen, landesbaurechtlichen Regelungen, Vertragsbedingungen der Sachversicherer sowie anderen Regelwerken ergeben. In der DGUV Information 203-071 wird nicht auf sämtliche Vorgaben eingegangen. Explizit gilt dies für folgende Bereiche:
- Anlagen und Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
- Aufzüge
- medizinisch genutzte Bereiche und elektrische Medizinprodukte
- Sonderbauten (z.B. Tiefgaragen, Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Krankenhäuser)
...
4.1 Gefährdungen beim Prüfen
Während der Prüfung an elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln unterliegen die Prüfpersonen Gefährdungen, die in erster Linie durch elektrische Körperdurchströmung oder durch von Störlichtbögen verursachte Verbrennungen (infolge gefährlicher elektrischer Spannungen) entstehen. Außer diesen elektrischen Gefährdungen können auch weitere Gefährdungen, z.B. durch
- mechanische Einwirkungen,
- thermische Einwirkungen oder
- physikalische Einwirkungen (Lärm, optische Strahlung, elektromagnetische Felder),
entstehen. Nicht selten sind Betriebsmittel verschmutzt. Auch Verschmutzungen können zu Gefährdungen führen.
Praxistipp
Während des gesamten Prüfungsprozesses muss dafür Sorge getragen werden, dass niemand gefährdet ist, also weder die Prüfpersonen noch Dritte. Vor diesem Hintergrund kann es notwendig sein, sicherzustellen, dass die betroffenen Bereiche nicht durch unbefugte Personen betreten werden können (z.B. durch Absperren der Bereiche, Beaufsichtigen der Bereiche oder Verlegen des Zeitpunkts der Prüfung).
PDF, Umfang: 24 Seiten
Preis: 11,90 € zzgl. MwSt.
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