Unfallbeispiel: Kurzschluss beim Wechseln eines Zählers im Kindergarten
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Unfallhergang
Nach dem Eintreffen an der Arbeitsstelle setzte der Zählermonteur zuerst die Kundenanlage außer Betrieb. Dazu schaltete er den Hauptschalter im Zählerraum aus. Wegen der Dunkelheit hatte der Monteur zur Beleuchtung der Arbeitsstelle im Keller eine mitgebrachte Taschenlampe aufgestellt.
Eine im Kindergarten tätige Küchenhilfe kam wegen der Außerbetriebsetzung in den Keller. Sie bemerkte die schlechte Beleuchtung durch die abseits stehende Taschenlampe und bot aus eigenem Antrieb ihre Hilfe zum besseren Ausleuchten des Arbeitsplatzes an. Der Zählermonteur nahm das Angebot gern an. Seiner Meinung nach lag keinerlei Gefährdung für Dritte vor.
Nach dem Herausziehen der Netzanschlussleitungen aus dem Zählerklemmblock mussten die Adern mit Adernkennzeichnungen versehen werden. Der Monteur bat aus diesem Grund die Mitarbeiterin des Kindergartens, die entsprechenden Markierungen zum Kennzeichnen der Adern von einem Trägerpapier abzuziehen. Beim Anbringen der Markierungen durch den Monteur wurden unbeabsichtigt zwei Leiter kontaktiert und dadurch ein Kurzschluss mit Lichtbogen ausgelöst. Die Küchenhilfe und der Monteur erlitten Augenverblitzungen.
Unfallanalyse
Das Wechseln eines Zählers kann auch unter Spannung erfolgen, jedoch müssen hierzu entsprechende Schutzausrüstungen und Abdeckungen Verwendung finden (§§ 7 und 8 der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“). Übliche isolierende Aderendhülsen, die die blanken Leiter sicher abgedeckt hätten, kamen nicht zum Einsatz. Zudem setzte der Monteur auch nicht die erforderliche persönliche Schutzausrüstung ein.
Abgesehen von den obigen Fehlern dürfen Laien nicht mit elektrotechnischen Arbeiten beauftragt werden. So nett das Angebot der Küchenhilfe auch war, der Monteur hätte sie nicht in den Gefährdungsbereich der Arbeitsstelle kommen lassen dürfen.
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