Das solltest du zum Arbeiten an elektrischen Anlagen unbedingt wissen
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Bei Arbeiten an elektrischen Anlagen müssen vor Beginn und bei Beendigung der Arbeiten alle ausführenden Personen vom Anlagenverantwortlichen (ANLV) oder dem Arbeitsverantwortlichen (AV) aufgabenbezogen unterwiesen werden.
Die Meldung an den Anlagenverantwortlichen
Vor Beginn der Arbeiten muss der Arbeitsverantwortliche dem Anlagenverantwortlichen die vorgesehenen Arbeiten melden, und zwar
- Art und Ort sowie
- die Auswirkungen der Arbeit.
Die Meldung an den Anlagenverantwortlichen sollte schriftlich erfolgen. Nur er darf die Erlaubnis für die vorgesehene Arbeit geben. Auch im Falle einer Unterbrechung und bei Beendigung der Arbeit muss diese Vorgehensweise eingehalten werden.
Die drei Arbeitsmethoden
Bei Arbeiten an elektrischen Anlagen werden die folgenden drei Arbeitsmethoden angewendet:

- Arbeiten im spannungsfreien Zustand
- Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile (AiN)
- Arbeiten unter Spannung (AuS)
Alle drei Arbeitsmethoden setzen wirksame Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrischen Schlag sowie gegen Auswirkungen von Kurzschluss und Störlichtbögen voraus.
Wenn die Anforderungen der Arbeitsmethode „Arbeiten im spannungsfreien Zustand“ oder der Arbeitsmethode „Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile“ nicht vollständig erfüllt werden können, so sind die Festlegungen und Regeln der Arbeitsmethode „Arbeiten unter Spannung“ anzuwenden.
Sicherheitsmaßnahmen an der Arbeitsstelle
An der Arbeitsstelle ist – zusätzlich – Folgendes zu beachten:
- Soweit bei Arbeiten an elektrischen Systemen Beeinflussungsspannungen (z.B. Influenz-, Induktions- oder Restspannungen) nicht auszuschließen sind, sind besondere Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
- Bei wetterbedingt ungünstigen Umgebungsbedingungen, z.B. bei Blitz, starken Regenfällen, Nebel, heftigem Wind, sind Einschränkungen hinsichtlich der Aufnahme und/oder Fortführung von Arbeiten anzuwenden. Bei unzureichender Sicht an der Arbeitsstelle dürfen Arbeiten nicht begonnen werden und alle laufenden Arbeiten müssen nach der Sicherung der Arbeitsstelle unterbrochen werden.
Die fünf Sicherheitsregeln
In der Regel darf an unter Spannung stehenden aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nicht gearbeitet werden. Daher ist vor Beginn der Arbeiten der spannungsfreie Zustand herzustellen und für die Dauer der Arbeiten sicherzustellen. Dies geschieht nach den fünf Sicherheitsregeln. Diese gelten grundsätzlich ab 50 V Wechselspannung, umso mehr für Netzstromspannung (220 V bzw. 380 V) und auch Starkstromanlagen.
Vor Beginn der Arbeiten:

Freigabe zur Arbeit
Genehmigung durch den Anlagenverantwortlichen
Eine Genehmigung durch den Anlagenverantwortlichen ist eine notwendige Voraussetzung zur Freigabe von Arbeiten. Nach Durchführung der fünf Sicherheitsregeln darf der Arbeitsverantwortliche die Freigabe zur Arbeit erteilen. Erst dann dürfen die Arbeiten begonnen werden.
Alle Tätigkeiten sind mit dem Anlagenbetreiber (ANLB) und ggf. mit dem Anlagenverantwortlichen abzustimmen. Vor Beginn und nach Beendigung der Tätigkeiten in den elektrischen Anlagen ist der Anlagenbetreiber und ggf. der Anlagenverantwortliche darüber zu informieren.
Verhalten während der Arbeit
Der Arbeitsverantwortliche bestimmt den Ablauf der Arbeiten und koordiniert die Arbeiten von mehreren Beschäftigten in einer elektrischen Anlage.
- Die ausführenden Personen haben die vom Arbeitsverantwortlichen gegebenen besonderen Gefahrenhinweise zu beachten.
- Nur Arbeiten ausführen, für die ein Auftrag vorliegt!
- Erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) benutzen!
- Das Verlassen des abgegrenzten Arbeitsbereichs ist nur über den vorgesehenen Ausgang erlaubt.
Vorübergehende Unterbrechung der Arbeiten

Während Arbeitsunterbrechungen und insbesondere wenn alle Fachkräfte während dieser Zeit den Arbeitsort verlassen, besteht ggf. für elektrotechnische Laien (EL) die Möglichkeit, in den Gefahrenbereich einer elektrischen Anlage bzw. von unter Spannung stehenden Teilen zu gelangen. Da elektrotechnische Laien die Gefährdungen nicht erkennen und Risiken nicht abschätzen können, muss der Arbeitsverantwortliche alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle ergreifen.
Bei fehlendem Schutz drohen dem unbedarften elektrotechnischen Laien gravierende Schäden:
- Stromschlag
- Auswirkungen durch Lichtbögen
- Auswirkungen durch Kurzschluss
- Sekundärfolgen
Schwere Verletzungen oder Tod können die Folgen sein.
Schutzmaßnahmen
Zur ersten und wirksamsten Schutzmaßnahme gehört das Verhindern des Zugangs zu unter Spannung stehenden Teilen sowie das Verhindern der Bedienung einer elektrischen Anlage, an der gearbeitet wird.
Der Arbeitsverantwortliche muss bei vorübergehenden Unterbrechungen wirksame Maßnahmen treffen:
- Verhindern des unbefugten Zugangs zu unter Spannung stehenden Teilen
- Verhindern der unbefugten Bedienung der elektrischen Anlage
Der Arbeitsverantwortliche muss erforderlichenfalls den Anlagenverantwortlichen über eine derartige Unterbrechung informieren.
Abschluss der Arbeiten an elektrischen Anlagen
Nach Abschluss der Instandhaltungsarbeiten ist die Anlage bzw. der Teil, an dem gearbeitet wurde, wieder herzurichten. Dabei müssen die sicherheitstechnischen Eigenschaften dem ursprünglichen Zustand der Anlage entsprechen. Die Schutzmaßnahmen werden zurückgebaut. Dabei ist auf die Sicherheit der Beschäftigten zu achten.
Nach Beendigung der Arbeiten hat der Arbeitsverantwortliche die elektrische Anlage an den Anlagenverantwortlichen zu übergeben. Der Zustand der Anlage ist bei der Übergabe zu melden. Die Meldung über den Zustand der Anlage nach Abschluss der Instandhaltungsarbeiten wird mündlich oder schriftlich weitergegeben.
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