Auch wenn man in erster Linie nicht daran denkt: Bei elektrotechnischen Arbeiten können die Mitarbeitenden mit einer ganzen Reihe von Gefahrstoffen in Kontakt kommen. Manche dieser Substanzen sind direkt im Material enthalten, andere entstehen erst bei der Bearbeitung (z.B. Löten, Schleifen, Schneiden) oder gelangen in die Luft. Weil Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren führen können, müssen auch Elektrobetriebe oder Unternehmen mit elektrotechnischem Betriebsteil diese in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und umfassende Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten treffen.
Grundsätzlich ist jedes Unternehmen, das Stoffe und Gemische herstellt, verwendet (oder geplant oder ungeplant mit ihnen umgeht) und importiert oder mit Gefahrstoffen handelt, an die Vorschriften des Chemikalienrechts gebunden. Dieses basiert in Deutschland überwiegend auf europäischem Recht mit den zentralen Vorgaben der REACH-Verordnung und der CLP-Verordnung. In Deutschland gelten u.a. das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz – ChemG) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie die Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung – ChemVerbotsV). Spezielle Verordnungen gelten u.a. für Kosmetikprodukte, Biozide und Pflanzenschutzmittel. Das Chemikalienrecht soll dafür sorgen, dass Menschen, Tiere und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische geschützt werden.
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