Elektrische Betriebsmittel müssen sicher sein − für Anwender, Verbraucher und die Umgebung. Die Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (1. ProdSV) regelt in Deutschland die Anforderungen an neue elektrische Betriebsmittel im Spannungsbereich von 50 bis 1.000 V (AC) bzw. 75 bis 1.500 V (DC). Sie setzt seit 2016 die europäische Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU in nationales Recht um und definiert zentrale Sicherheitsziele wie den Schutz vor elektrischem Schlag, Brandgefahren und mechanische Risiken. Für Elektrofachkräfte ergibt sich daraus ein verbindlicher Rahmen für Auswahl, Prüfung und Einsatz elektrischer Produkte im betrieblichen Alltag.
Exkurs: Niederspannungsrichtlinie
Die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU wurde am 29.03.2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und löste die Richtlinie 2006/95/EG ab. Ihr Ziel: Nur solche elektrischen Betriebsmittel dürfen in Verkehr gebracht werden, die ein hohes Schutzniveau für Gesundheit und Sicherheit gewährleisten und zugleich den freien Warenverkehr im Binnenmarkt sichern.
Die Richtlinie definiert grundlegende Sicherheitsanforderungen, die jedes elektrische Betriebsmittel erfüllen muss, um Gefahren für Personen, Tiere und Sachwerte zu vermeiden. Dazu gehören insbesondere:
- Schutz vor elektrischem Schlag
- Vorbeugung von Brandgefahren
- Sicherstellung der mechanischen Festigkeit
- Schutz vor Überhitzung und weiteren Gefährdungen
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