
In den staatlichen europäischen Vorgaben zur Elektro- und Maschinensicherheit sind – anders als etwa in den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften – sehr bewusst keine detaillierten technischen Anforderungen mehr formuliert. Dahinter steckt das Konzept der Deregulierung, das den Unternehmen theoretisch sehr viel mehr Freiheit bei der Gestaltung der betrieblichen Schutzmaßnahmen gibt. In der Praxis ist die Verantwortung der Arbeitgeber umso größer, da ein direkter Bezug auf gesetzlich verankerte Sicherheitsvorschriften nur noch sehr eingeschränkt möglich ist. Beinahe einziger Ausweg für dieses unternehmerische Dilemma ist der sog. „Stand der Technik“.
Die Forderung, bei der Elektrosicherheit den Stand der Technik einzuhalten, findet sich im staatlichen wie im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk. Bei vielen Praktikern sorgt das für Verunsicherung, denn was genau den Stand der Technik ausmacht, steht nirgendwo explizit geschrieben. Dieses Vorgehen hat System. Aufgrund des europäischen Prozesses hat sich der Vorrang bei den Sicherheitsvorschriften in den letzten Jahrzehnten zugunsten des staatlichen Rechts verschoben. Das berufsgenossenschaftliche Recht ist zwar für die Mitgliedsbetriebe weiterhin verpflichtend, doch hat es im Zivil- und Strafrecht an juristischem Stellenwert verloren. Teile des früheren BG-Regelwerks, die Vorgabenkataloge enthielten, die die Betriebe Punkt für Punkt abarbeiten konnten, sind nun auf die Ebene von Vorschlägen und Informationen zurückgestuft.
Andererseits haben gerade in Deutschland – auch historisch bedingt – überbetriebliche, private technische Norm- und Regelvorgaben, etwa von DIN, VDE und VDI, einen sehr hohen Stellenwert. Daraus hat sich eine charakteristische Aufgabenteilung von privaten und staatlichen Regelsetzern entwickelt, die gerade in der Elektrotechnik auch heute noch angewendet wird.
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
der komplette Artikel steht ausschließlich Abonnenten von elektrofachkraft.de – Das Magazin zur Verfügung.
Als Abonnent loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten ein.
Sie haben noch kein Abonnement? Erfahren Sie hier mehr über elektrofachkraft.de – Das Magazin.
Hinterlassen Sie einen Kommentar