
Klar: Elektrofachkräfte können erheblichen Gefährdungen ausgesetzt sein, wenn etwa Maßnahmen wie das Freischalten von Anlagen nicht beachtet werden. Doch das Feld reicht noch wesentlich weiter. Es gilt, das gesamte Umfeld im Blick zu haben. Praxisbezüge in den relevanten Rechtsgrundlagen und Handlungshilfen können dabei unterstützen. Hier hat sich in den vergangenen Jahren einiges getan.
Basistool: die TRBS 1111
Sie widmet sich dem Basiswerkzeug von Sicherheitsverantwortlichen und ist somit auch für Elektrofachkräfte relevant. Die im Juni 2009 erstmals erschienene Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1111 „Gefährdungsbeurteilung“ wurde im November 2024 neu veröffentlicht – vor allem kam ein praxisnaher Anhang hinzu.
Diese Technische Regel für Betriebssicherheit soll Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unterstützen. Somit ist sie auch für Elektrofachkräfte besonders relevant – auch bezüglich der Anwendung fester und ortsveränderlicher Betriebsmittel sowie der Rolle der befähigten Person. Die TRBS 1111 liefert außerdem Hinweise zu Fragen bezüglich Ergonomie, alterns- oder altersgerechter Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie physischer und psychischer Belastungen.
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