Welche Arbeiten dürfen von elektrotechnischen Laien an elektrischen Anlagen ausgeführt werden?
Privates vs. berufliches Umfeld
Wer im privaten Bereich eine elektrische Anlage ändert oder erweitert, macht dies auf eigenes Risiko und steht bezüglich der elektrischen Sicherheit der durchgeführten Änderung für sich selbst, seine Familie und Dritte in der Verantwortung. Dies ist in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in § 13 „Elektrische Anlage“ sehr deutlich festgelegt. Weiterhin ist festgelegt, dass alle Arbeiten an der elektrischen Anlage, mit Ausnahme von Instandhaltungsarbeiten, nur der Netzbetreiber oder ein in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchführen darf.
Etwas anders verhält es sich im beruflichen Umfeld. Hier hat der Unternehmer/Arbeitgeber als oberster Anlagenbetreiber (ANLB) die Verantwortung, im Sinne der Sicherheit aller Mitarbeitenden und auch Dritter, für eine sichere Anlage zu sorgen. Ihm obliegt damit die Pflicht, die betrieblichen Prozesse in geeigneter Weise zu organisieren, sodass die Arbeitssicherheit jederzeit gewährleistet ist und auch bleibt. Lediglich kleinere elektrische Tätigkeiten, wie z.B. das Auswechseln eines Leuchtmittels oder einer Schmelzsicherung, sind unter gewissen Voraussetzungen dem Laien erlaubt.
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