Sicherheitsaspekte im Umgang mit Elektrofahrzeugen: Arbeitsschutz bei Reparaturen und Wartungsarbeiten

Die Vorgaben des Arbeitsschutzrechts gelten auch für neue Technologien wie etwa die Elektromobilität. Zwar können konkrete und detaillierte Vorgaben, etwa in den technischen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerken, mit der technischen Entwicklung kaum Schritt halten, aber davon bleiben die verpflichtenden Grundlagen für die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes unberührt. Diese gelten für Elektrofachbetriebe genauso wie für Kfz-Werkstätten, Autohäuser, Autohersteller oder Entsorgungsunternehmen.
Gefährdungsbeurteilungen
Eine elementare Komponente der Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind Gefährdungsbeurteilungen. Sie sind laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtend für jeden Betrieb vorgegeben und sollen sämtliche Mitarbeiter, Arbeitsmittel und Tätigkeiten umfassen. Bereits bestehende Gefährdungsbeurteilungen sind zu überprüfen und anzupassen, wenn sich Tätigkeiten und Arbeitsweisen ändern, z.B. durch Elektrofahrzeuge und deren Ausrüstung, Ladekabel usw., die als neue Arbeitsmittel einzuordnen sind.
Das Ergebnis dieser systematischen Erfassung und Bewertung von Verletzungsgefahren und Gesundheitsrisiken ist die Grundlage für:
- das Ableiten geeigneter Schutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln
- das Kennzeichnen von Arbeitsbereichen mit Warn-, Verbots- oder Gebotszeichen
- das Erstellen von Betriebsanweisungen
- das Durchführen von Sicherheitsunterweisungen
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