Allein arbeiten ja, allein gelassen niemals!
Alleinarbeit kommt in vielen Branchen vor. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Elektroberufen erledigen ihre Tätigkeiten nicht selten an sogenannten Einzelarbeitsplätzen. Das ist durchaus zulässig, kann aber zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erfordern.
Was Alleinarbeit bedeutet
Juristen und Arbeitsschützer sprechen von Alleinarbeit, wenn ein Beschäftigter eine Tätigkeit allein, d.h. außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, ausführt. Wie lange diese Tätigkeit dauert, spielt keine Rolle; daher kommt genau genommen Alleinarbeit in vielen Betrieben recht häufig vor. Schon wenn z.B. auf einer größeren Baustelle die Ruf- und Sichtverbindung zu den Kollegen immer wieder vorübergehend abbricht, ist dies als Alleinarbeit zu betrachten.
Es kann zudem viele Gründe geben – Arbeitseinteilung, Krankheit, Urlaub, Personalmangel u.v.a. –, dass beim Arbeiten keine Kollegen in der Nähe sind. Bei konzentrationsfordernden Aufgaben ist mancher sogar froh darüber, ungestört arbeiten zu können. In den meisten Fällen ist ein solches Alleinarbeiten unproblematisch und in keiner Weise verboten oder fragwürdig. Die Situation wird aber spätestens dann für den Arbeitsschutz und damit für Fragen von Verantwortung und Haftung relevant, wenn es sich um gefährliche Arbeiten handelt.
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