Neuer Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 gilt auch für Elektrofachkräfte (EFKs)

Als Elektrofachkraft wissen Sie, wie wichtig der Schutz von Leib und Leben durch die richtigen Schutzmaßnahmen ist. Das gilt selbstverständlich auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Das Bundesministerium für Arbeit und Gesundheit (BMAS) hat den sogenannten „Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2“ veröffentlicht, der deutschlandweit für alle Beschäftigten – natürlich auch für Elektrofachkräfte – gilt.
Jedes Unternehmen muss ein Hygienekonzept umsetzen
Laut Beschluss wird diese Anforderung erfüllt, indem die betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen, die im „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ und den darauf basierenden branchenspezifischen Konkretisierungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beschrieben sind, eingehalten werden.
Der neue Arbeitsschutzstandard dient zugleich als Richtschnur für die Aufsichtsbehörden/Aufsichtsdienste bei der Beratung und Überwachung der Betriebe, für ggf. erforderliche Anordnungen zur Sicherstellung des betrieblichen Infektionsschutzes und notfalls auch für eine Sanktionierung bei Verstößen. Der neue Arbeitsschutzstandard und die Konkretisierungen durch die zuständigen Berufsgenossenschaften gelten also für alle Unternehmen und alle Mitarbeiter.
Sehr geehrter Besucher,
dieser Service steht nur Abonnenten des Magazins zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich mit den entsprechenden Zugangsdaten ein.
Wenn Sie gerne mehr über das Magazin erfahren möchten, finden Sie hier alle weiteren Informationen.
Hinterlassen Sie einen Kommentar
Kommentar von Uli Schmidt |
Tolle Themen, macht schlauer und regt zum nachdenken an, Danke.
Kommentar von Christoph Strack |
Hallo Herr Belzer,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Können Sie Punkt 2 bitte genauer definieren bzw. auf die Praxis projizieren.
Oft ist in Unternehmen die Führung der Elektrofachkräfte in diziplinarisch (Laie) und fachlich (EFK / VEFK) geteilt.
Meiner Meinung ist es nicht möglich, dass ein Laie Elektrofachkräfte führt. Und ich kann auch nicht nachvollziehen, wie man es zulassen konnte, dass in unserem Fachbereich eine solche Teilung möglich / rechtens ist.
Wie geht man mit so einer Teilung um und wo sind genau die Grenzen?
Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung