Elektrotechnische Sicherheit während des Einsatzes externer Dienstleister
Unabhängig von der Größe eines Unternehmens findet ein wesentlicher Teil technischer Instandhaltungen, Neu- und Umbauten unter Zuhilfenahme externer Dienstleister statt. Hierbei ist es stets eine große Herausforderung, die Verantwortlichkeiten eindeutig zu regeln und die Sicherheit während der Arbeitseinsätze zu gewährleisten.
Wer trägt die Verantwortung?
Die Verantwortung für die betriebliche Sicherheit der Beschäftigten trägt gemäß § 3 ff. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) der Arbeitgeber mit Unterstützung der durch ihn beauftragten Personen. Für den Bereich der Elektrotechnik ist dies die gemäß DIN VDE 1000-10:2009-01 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ einzusetzende verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK). Sie hat alle Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des Arbeitsschutzes erforderlich sind, unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen zu treffen. In diesem Zusammenhang ist die verantwortliche Elektrofachkraft ebenso verpflichtet, die Umgebungsbedingungen der einzelnen Arbeitsplätze sowie die zum Einsatz kommenden Arbeitsmittel auf ihre Gefährdung für die Mitarbeiter hin regelmäßig einer Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen. Aus dem Ergebnis sind im Anschluss die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit abzuleiten.
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