Betrieb von Flurförderzeugen und Fahrzeugen: Wann ist ein Fahrer geeignet?

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Beschäftigte müssen körperlich und geistig für die Aufgabe geeignet sein.
Beschäftigte müssen körperlich und geistig für die Aufgabe geeignet sein. (Bildquelle: industryview/iStock/Getty Images Plus)

Nach alkohol- bzw. drogenbedingtem Entzug der Fahrerlaubnis stellt sich im betrieblichen Kontext mit Blick auf die DGUV Vorschriften 68 „Flurförderzeuge“ und 70 „Fahrzeuge“ die Frage, wie das dort geforderte Merkmal der Eignung des Fahrers zu sehen ist.

Regelwerk

Nach § 7 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die Befähigung der Beschäftigten zu berücksichtigen sowie die Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachten sind. Obwohl hier zunächst nur von der Befähigung gesprochen wird, zählt auch die Eignung ausdrücklich dazu [1]. Der Arbeitgeber soll darauf achten, dass die Beschäftigten körperlich und geistig in der Lage sind, die für die Arbeiten maßgeblichen Schutzvorschriften und angeordneten Schutzmaßnahmen zu erfassen und durchzuführen [2]. Des Weiteren stellen sich die Forderungen in § 7 DGUV Vorschrift 68 wie folgt dar:

  • mindestens 18 Jahre
  • für diese Tätigkeit (Flurförderzeugfahrer) geeignet und ausgebildet
  • ihre Befähigung nachgewiesen

Dies ergibt zunächst einen zumindest sinngemäßen Gleichklang mit den Anforderungen aus § 35 DGUV Vorschrift 70:

  • das 18. Lebensjahr vollendet
  • körperlich und geistig geeignet
  • im Führen des Fahrzeugs unterwiesen und die Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen
  • zu erwarten: zuverlässig
  • Autor:

    Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M.

    EABCon-Ingenieurbüro Klar - Consulting Elektrotechnik - Arbeitsschutz - Betriebsorganisation

    Markus Klar

    Markus Klar ist langjähriger, ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Gera, seit 2011 am Landesarbeitsgericht Thüringen und als Autor und freiberuflicher Ingenieur mit dem Schwerpunkt rechtssichere Betriebsorganisation, Arbeitsschutz und Elektrosicherheit beratend tätig.

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