Prävention von Hochspannungsunfällen

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Die DGUV Information 203-016 unterstützt bei der Vermeidung von Stromunfällen.
Die DGUV Information 203-016 beschreibt u.a. Maßnahmen zur Kennzeichnung von Arbeitsbereichen. (Bildquelle: sodapix sodapix/Getty Images Plus)

Elektrounfälle bei Hochspannung sind meist mit schweren Verbrennungen verbunden und enden oft tödlich. Es ist essenziell, dass Sie wissen, wie Sie sich nach einem Stromunfall richtig verhalten und wie Sie erste Hilfe leisten. Um zu verhindern, dass es überhaupt zu einem Elektrounfall kommt, sind Maßnahmen der Unfallprävention wichtig. Einen großen Einfluss in der Prävention von Hochspannungsunfällen hat die Kennzeichnung des Gefahrenbereichs. Vorgaben dazu finden sich im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk. Das zentrale Dokument hierfür ist die DGUV Information 203-016 „Kennzeichnung von Arbeitsbereichen an elektrischen Anlagen mit Nennspannung über 1 kV".

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DGUV Information 203-016 – Diese Änderungen gab es

Vergleicht man die neueste Version dieser wichtigen DGUV Information mit ihrem Vorgänger, fällt vor allem ihr verdreifachter Umfang auf. Das liegt an der anwenderfreundlichen und ausführlicheren Gestaltung mit vielen Ergänzungen, Beispielen und Fotos:

  • Die allgemeinen Grundsätze zum Kennzeichnen und Abgrenzen von gefährlichen Arbeitsbereichen liegen wesentlich ausführlicher vor.
  • Zwei eigene Unterkapitel gehen darauf ein, welche Rolle Farben und Hilfsmittel beim Kennzeichnen spielen.
  • Ein Unterkapitel liefert Hinweise zur Ausführung des Arbeitsbereichs.
  • Sehr nützlich für den Praktiker ist das Kapitel 4 mit beispielhaften Ausführungen aus der Praxis. In diesem Kapitel werden anhand von Farbfotos typische Situationen dargestellt, in denen Kennzeichnung, Abgrenzung und Kommunikation gefragt sind. Die Beispiele umfassen Innenraumschaltanlagen, Freiluftschaltanlagen und Freileitungen.

Seltsamerweise wird selbst in der aktuellen Version von 2016 teilweise noch auf eine „Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.3“ verwiesen. Gemeint ist vermutlich die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3. Denn die früheren Arbeitsstättenrichtlinien sind bereits zum Jahresende 2012 ungültig geworden.

Downloadtipps der Redaktion

Formular: „Bestellung zur Elektrofachkraft“

Hier gelangen Sie zum Download.

Gefährdungsbeurteilung: „Gefährdungsermittlung allgemein“

Hier gelangen Sie zum Download.

e.+-Artikel: „Arbeiten an E-Nutzfahrzeugen mit Hochvoltsystemen"

Hier gelangen Sie zum Download.

Konkrete Vorgaben zu Einweisung und Freigabe

Auffallend an der DGUV Information 203-016 ist, dass der Punkt „Einweisung und Freigabe“ ein eigenes Kapitel erhält. In der alten Version der Information wurde das Thema lediglich mit einem Satz abgehandelt, in der aktuellen Version finden sich hingegen konkrete Anforderungen für die Praxis:

  • Erst wenn der Anlagenverantwortliche dem Arbeitsverantwortlichen die Durchführungserlaubnis erteilt, darf dieser die geplante Arbeit für seine Mitarbeiter freigeben.
  • Dabei muss der Anlagenverantwortliche dem Arbeitsverantwortlichen den Arbeitsbereich in der Einweisung vor Ort eindeutig angeben.
  • In dieser Einweisung muss der Anlagenverantwortliche auf folgende Aspekte eingehen bzw. diese erläutern:
    • alle Besonderheiten der Arbeitssituation wie etwa provisorische Schaltzustände oder rückwärtig anstehende Spannungen,
    • die Maßnahmen zum Abgrenzen und Kennzeichnen des Arbeitsbereichs und
    • die Zugangsregelung zum Arbeitsbereich
  • Bei mehreren Arbeitsverantwortlichen für jeweils zugeordnete unterschiedliche Arbeiten muss der Anlagenverantwortliche jeden Arbeitsverantwortlichen einweisen.
  • Der Anlagenverantwortliche muss die Einweisung wiederholen
    • bei einem Wechsel des Arbeitsverantwortlichen,
    • bei länger andauernden Arbeiten und
    • bei maßgeblichen Veränderungen im Arbeitsablauf.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Arbeitsverantwortliche seine dafür vorgesehenen Mitarbeiter vor Ort über den Arbeitsbereich und die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen einweisen. Wenn der Arbeitsverantwortliche durch den Anlagenverantwortlichen erneut eingewiesen wird, muss er daraufhin die Einweisung der Mitarbeiter seines Arbeitsteams wiederholen. Dieses Vorgehen mag auf den ersten Blick streng und formal anmuten, es soll aber verhindern, dass Kommunikationsmängel bei Einweisung und Freigabe Ursache von elektrischen Hochspannungsunfällen werden.

Die DGUV Information 203-016 finden Sie im Online-Angebot der DGUV zum kostenlosen Download: „Kennzeichnung von Arbeitsbereichen an elektrischen Anlagen mit Nennspannung über 1 kV“

Rechtssicherheit im Schadensfall

DGUV Informationen gehören zwar zum sogenannten berufsgenossenschaftlichen Regelwerk. Sie sind jedoch im Gegensatz zu den DGUV Vorschriften keine verbindlichen Rechtsnormen, d.h. sie müssen nicht verpflichtend angewendet bzw. umgesetzt werden. DGUV Informationen geben jedoch wertvolle Hilfestellungen und Empfehlungen für die Unfallprävention bei bestimmten Tätigkeiten oder für bestimmte Zielgruppen. Sie erhöhen in aller Regel deutlich Ihre Rechtssicherheit im Schadensfall, wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich nach den Vorgaben der DGUV gerichtet haben.

  • Autor:

    Dr. Friedhelm Kring

    freier Lektor und Redakteur

    Kring, Friedhelm

    Dr. Friedhelm Kring ist freier Lektor, Redakteur und Fachjournalist mit den Schwerpunkten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

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