E-Scooter auf dem Betriebsgelände
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Seit einigen Jahren sind Elektroscooter aus dem Stadtbild kaum noch weg zu denken. Für viele sind die Roller eine praktische Alternative zum privaten Auto. Doch dürfen E-Scooter auch auf dem Betriebsgelände genutzt werden?
E-Scooter und Segways gelten als Elektrokleinstfahrzeuge. Das sind Fahrzeuge mit einem elektrischen Antrieb, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h aufweisen. Sie müssen mit einer Lenk- oder Haltestange ausgestattet sein, eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt und ein Maximalgewicht von 55 kg ohne Fahrer besitzen. Seit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Juni 2019 dürfen diese Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen.
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Das Betriebsgelände als öffentlicher Verkehrsraum
In der Regel zählt ein Betriebsgelände zum öffentlichen Verkehrsraum und unterliegt damit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen zugelassen und versichert sein.
Anforderungen an E-Scooter im Betrieb
Die E-Scooter müssen nicht nur zugelassen und versichert sein, sie müssen alle Anforderungen erfüllen, die an Fahrzeuge im Straßenverkehr gestellt werden. So sind beispielsweise regelmäßig die Bremsen zu überprüfen.
Grundsätzlich gelten Kraftfahrzeuge, die innerhalb eines Betriebs genutzt werden, als Betriebsmittel. Das gilt auch für E-Scooter. Für eine Nutzung als Betriebsmittel benötigen die E-Scooter allerdings Blinker und Rückspiegel sowie – aus Gründen der Ergonomie – eine höhenverstellbare Lenkstange. Außerdem sollte die Bremse des E-Scooters möglichst eine über einen Handhebel gesteuerte Trommel- oder Scheibenbremse am Hinterrad sein. Nicht zu vernachlässigen ist weiterhin die Rahmenstabilität und die Bereifung.
Downloadtipps der Redaktion
Downloadpaket für ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel
Hier gelangen Sie zum Download.
Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungsermittlung allgemein“
Hier gelangen Sie zum Download.
e.+-Artikel: DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
Gefährdungen durch E-Scooter im Betrieb vermeiden
Auch wenn sie heutzutage fast überall anzutreffen sind, sind die Gefahren bei der Benutzung von E-Scootern nicht zu unterschätzen. Neben den Gefährdungen bei der Benutzung von E-Scootern im Straßenverkehr muss beispielsweise auch das Brandrisiko bei unsachgemäßer Handhabung des Akkus beachtet werden.
Um Gefährdungen durch Elektrokleinstfahrzeuge auf dem Betriebsgelände zu vermeiden, können bestimmte Sie präventive Maßnahmen treffen. Unverzichtbar ist das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung.
Die innerbetrieblichen Verkehrswege sollten auf eine gefahrlose Benutzung hin überprüft und gegebenenfalls ausgebessert und gekennzeichnet werden. Auch eine Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit, die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung und die Unterweisung der Beschäftigten können zur Sicherheit im innerbetrieblichen Verkehr beitragen. Wie im öffentlichen Straßenverkehr gelten selbstverständlich auch auf dem Betriebsgelände die allgemeinen Verkehrsregeln.
Die Verhaltensregeln zur Verwendung von E-Scootern im Betrieb fassen Sie am besten in einer Betriebsanweisung zusammen. Zusätzlich benötigen Sie außerdem eine Betriebsanweisung zum Laden von E-Scootern.
Wie es auch für andere Betriebsmittel notwendig ist, müssen die Mitarbeiter regelmäßig zur sicheren Verwendung der E-Scooter unterwiesen werden. Dabei sollten sie auch auf die Betriebsanweisungen hingewiesen werden. Außerdem müssen auch die Elektroroller in regelmäßigen Abständen geprüft werden, um die Sicherheit dieser Betriebsmittel zu gewährleisten.
Beitrag ursprünglich aus August 2020, zuletzt aktualisiert im März 2024
Kommentare
Kommentar von Stefan Keck |
mich würde mal interessieren, was so eine Beispiel-Gefährdungsbeurteilung inhaltlich enthält...mit einer formalen Erstellung vermeide ich noch keine Gefährdungen...
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