Elektroscooter auf dem Betriebsgelände
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Elektroscooter sind für uns längst zu einem gewohnten Bild im öffentlichen Straßenverkehr geworden. Doch darf man mit ihnen auch auf dem Betriebsgelände fahren?
E-Scooter oder Segways gelten als Elektrokleinstfahrzeuge: Das sind Fahrzeuge mit einem elektrischen Antrieb, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h aufweisen. Sie müssen mit einer Lenk- oder Haltestange ausgestattet sein, eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt und ein Maximalgewicht von 55 kg ohne Fahrer besitzen. Dann dürfen sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Das Betriebsgelände als öffentlicher Verkehrsraum
In der Regel zählt ein Betriebsgelände zum öffentlichen Verkehrsraum und unterliegt damit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen zugelassen und versichert sein. Das gilt auch für E-Scooter.
Anforderungen an Elektroscooter
Um die sichere Nutzung von E-Scootern zu gewährleisten, müssen diese bestimmte sicherheitstechnische Anforderungen erfüllen. Dies betrifft beispielsweise die lichttechnische Ausrüstung und die Bremseinrichtung. Denn die Gefahren bei der Benutzung von diesen Fahrzeugen sind nicht zu unterschätzen (z. B. Brandgefährdung bei unsachgemäßer Handhabung des Akkus oder auch Gefährdungen die sich bei der Benutzung im Straßenverkehr ergeben).
Gefährdungen im Betrieb verhindern
Um Gefährdungen durch Elektrokleinstfahrzeuge auf dem Betriebsgelände zu vermeiden, können bestimmte präventive Maßnahmen getroffen werden. Dies kann durch die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung geschehen. Die innerbetrieblichen Verkehrswege sollten auf eine gefahrlose Benutzung hin überprüft und gegebenenfalls ausgebessert und gekennzeichnet werden. Auch eine Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit, die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung und die Unterweisung der Beschäftigten können zur Sicherheit im innerbetrieblichen Verkehr beitragen.
Wie im öffentlichen Straßenverkehr gelten natürlich auch auf dem Betriebsgelände die allgemeinen Verkehrsregeln.
Quelle: BG ETEM – Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Kommentare
Kommentar von Stefan Keck |
mich würde mal interessieren, was so eine Beispiel-Gefährdungsbeurteilung inhaltlich enthält...mit einer formalen Erstellung vermeide ich noch keine Gefährdungen...
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