Anforderungen an Batterieladeräume

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Warnung vor gefährlicher Spannung
Warnung vor gefährlicher Spannung (Bildquelle: jojoo64/iStock/Getty Images)

Das Laden von Batterien ist mit Gefahren verbunden, die gut ausgebildetes Personal, die richtige Gestaltung der Batterieladeanlage und besondere bautechnische Ausführungen der Batterieräume erfordern.

Lagerung von Batterien

Batterien sind grundsätzlich geschützt in Räumen unterzubringen. Notfalls sind sie als „elektrische“ oder „abgeschlossene elektrische“ Betriebsstätten auszulegen und zu kennzeichnen.

Batterien dürfen in besonderen Räumen für Batterien innerhalb von Gebäuden, in besonderen abgetrennten Arbeitsbereichen, elektrischen Betriebsstätten, Schränken oder Behältern innerhalb oder außerhalb von Gebäuden untergebracht werden.

Anzuwendende Schutzmaßnahmen

Grundsätzlich muss in Batterieanlagen nach DIN EN 50272-2 der Schutz aktiver Teile gewährleistet sein. Dabei sind folgende Schutzmaßnahmen anzuwenden:

  • Schutz durch Isolierung aktiver Teile
  • Schutz durch Abdeckung oder Umhüllung
  • Schutz durch Hindernisse
  • Schutz durch Abstand

Mindestanforderungen an Batterieladeräume

Räume, in denen Batterien untergebracht werden, sollten folgende Mindestanforderungen aufweisen:

  • vor Grund- und Hochwasser geschützt
  • wegen des Transports leicht zugänglich
  • nur für befähigte Personen z.B. elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuPs) bzw. Elektrofachkräfte (EFKs) nach VDE 0105-100 zugänglich
  • eine natürliche oder technische Belüftung enthaltend
  • trocken, frostfrei und Raumtemperatur von + 5 bis 35 °C (Temperaturschwankungen im Raum sowie unmittelbare Sonneneinstrahlung sind zu vermeiden)
  • erschütterungsfrei

Kennzeichnungspflichten

Sofern die Batteriespannung größer 60 V ist, muss nach DIN EN 50272-1 (VDE 0510-1:2011-10) das Warnschild „Gefährliche Spannung“ gemäß ISO 3864 angebracht werden.

Des Weiteren sind in den Batterieräumen Schilder zum Hinweis auf ätzende Elektrolyte, explosive Gase sowie gefährliche Spannungen anzubringen. Ist vom Speicherhersteller oder normativ ein bestimmtes Raumvolumen vorgesehen, sollte unbedingt ein Hinweis, dass das Leervolumen nicht durch Schränke, Geräte usw. gemindert werden darf, angebracht werden.

Je nach Aufstellsituation können diese oder ähnliche Warn- und Sicherheitshinweise sowie Kennzeichnungen direkt am Speichersystem oder im Zugangsbereich angebracht werden:

Gefahren von Batterien

Gefahren von Batterien

Gefahren von Explosionen

Gefahren von Explosionen

Gefahren von heißen Oberflächen

Gefahren von heißen Oberflächen

Gefahren von Verätzungen

Gefahren von Verätzungen

Autor: Udo Mathiae

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  • Autor:

    Udo Mathiae

    Leiter für elektrische Instandhaltung

    Udo Mathiae

    Udo Mathiae ist Leiter für elektrische Instandhaltung bei einem internationalen Elektrotechnik-Unternehmen (Glasfaserproduktion) in Augsburg.

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Kommentare

Kommentar von Winklbauer Johannes |

Mindestanforderung an Batterieräume:
Was ist mit der Ableitfähigkeit??
Säurebeständig sollte der Boden auch sein! Oder eine Wanne
Warnschilder im Batterieraum?? Bevor ich den Raum betrete sollte ich schon die Zeichen sehen!
Augensphühlflasche im Raum kann sehr Hilfreich sein!

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