Neu: "EltAnlagen 2020" mit Empfehlungen für PV-Anlagen

Für die Planung und Errichtung elektrischer Anlagen in öffentlichen Gebäuden gelten besondere Vorschriften.
Der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) hat Ende vergangenen Jahres die Empfehlung „EltAnlagen 2020 – Planung und Bau von elektrischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden“ (Nr. 159) verabschiedet, die mit Erlass des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat (BMI) im Oktober 2020 veröffentlicht wurde. Die „EltAnlagen 2020“ ersetzt die „EltAnlagen 2015“. Die umfassend überarbeitete und erweiterte Version der AMEV-Empfehlung berücksichtigt die seit 2015 eingetretenen normativen Änderungen und die technischen Weiterentwicklungen und gibt u.a. Empfehlungen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen. Außerdem wird in der Empfehlung der Blick stärker als bislang auf eine ganzheitliche Betrachtung der Energieeffizienz gerichtet. Auf diese Weise sollen bauliche und technische Lösungen, die über den gesamten Lebenszyklus einer elektrischen Anlage - von der Planung über den Bau und Betrieb bis zur Demontage und Entsorgung - das Optimum darstellen, gefördert werden.
Erneuerbare-Energien-Gesetz gibt die Richtung vor
Aus aktuellem Anlass des Inkrafttretens des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 beleuchten wir in diesem Beitrag, was der AMEV hinsichtlich der Planung und Errichtung von PV-Anlagen empfiehlt und welche konkreten Folgen daraus für Elektrofachkräfte erwachsen.
Sehr geehrter Besucher,
dieser Service steht nur Abonnenten des Magazins zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich mit den entsprechenden Zugangsdaten ein.
Wenn Sie gerne mehr über das Magazin erfahren möchten, finden Sie hier alle weiteren Informationen.
Hinterlassen Sie einen Kommentar
Kommentar von Uli Schmidt |
Tolle Themen, macht schlauer und regt zum nachdenken an, Danke.
Kommentar von Christoph Strack |
Hallo Herr Belzer,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Können Sie Punkt 2 bitte genauer definieren bzw. auf die Praxis projizieren.
Oft ist in Unternehmen die Führung der Elektrofachkräfte in diziplinarisch (Laie) und fachlich (EFK / VEFK) geteilt.
Meiner Meinung ist es nicht möglich, dass ein Laie Elektrofachkräfte führt. Und ich kann auch nicht nachvollziehen, wie man es zulassen konnte, dass in unserem Fachbereich eine solche Teilung möglich / rechtens ist.
Wie geht man mit so einer Teilung um und wo sind genau die Grenzen?
Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung
Kommentar von Electricistas León |
ein sehr erklärender Artikel