KI-Verordnung (AI Act): was Unternehmen jetzt beachten müssen

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KI-Verordnung
(Bildquelle: Peshkova/Getty Images Pro)

e.+ Artikel: Die KI-Verordnung (AI Act) gilt als das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz und legt einheitliche Vorgaben für die Entwicklung und Nutzung von künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union fest. Gerade auf produzierende Unternehmen, die immer mehr KI-Systeme einsetzen bzw. verwenden wollen (z.B. im Bereich Predictive Maintenance, Personal), kommen hier neue Anforderungen zu – dies gilt auch unter dem Gesichtspunkt, dass in bestimmten Fällen Konformitätsbewertungen erfolgen müssen.

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Auszug aus dem Artikel „KI-Verordnung (AI Act): was Unternehmen jetzt beachten müssen“

  • Ziel der Verordnung
  • Einzelaspekte
  • Verbotene Praktiken
  • Hochrisiko-KI-Systeme

Die KI-Verordnung (AI Act) gilt als das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz und legt einheitliche Vorgaben für die Entwicklung und Nutzung von künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union fest. Gerade auf produzierende Unternehmen, die immer mehr KI-Systeme einsetzen bzw. verwenden wollen (z.B. im Bereich Predictive Maintenance, Personal), kommen hier neue Anforderungen zu – dies gilt auch unter dem Gesichtspunkt, dass in bestimmten Fällen Konformitätsbewertungen erfolgen müssen. Wie schon erwähnt, tritt die KI-Verordnung 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Mit einer Veröffentlichung wird aufgrund der Übersetzungsarbeiten Ende Juni 2024 gerechnet. Das Inkrafttreten der einzelnen Anforderungen erfolgt anhand des folgenden Fahrplans:

  • Sechs Monate nach Inkrafttreten muss die Nutzung verbotener KI-Systeme endgültig eingestellt werden.
  • 24 Monate nach Inkrafttreten gelten die übrigen Anforderungen der KI-Verordnung (z.B. Transparenzpflichten für generative KI-Systeme).
  • 36 Monate sind für die Pflichten in Bezug auf Hochrisiko-KI-Systeme vorgesehen.

[...]

Ziel der Verordnung

Laut Erwägungsgrund 1 des AI Act bezweckt die Verordnung, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern, indem ein einheitlicher Rechtsrahmen insbesondere für

  • die Entwicklung,
  • das Inverkehrbringen,
  • die Inbetriebnahme und
  • die Verwendung von Systemen künstlicher Intelligenz (KI-Systeme)

in der Union im Einklang mit den Werten der Union geschaffen wird, um

  • die Einführung von menschenzentrierter und vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz (KI) zu fördern und gleichzeitig
  • ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und der in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundrechte, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz, sicherzustellen,
  • den Schutz vor schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen in der Union zu gewährleisten und
  • Innovationen zu unterstützen.

Mit dem AI Act soll der grenzüberschreitende freie Verkehr KI-gestützter Waren und Dienstleistungen gewährleistet werden. Damit werde verhindert, dass die Mitgliedstaaten die Entwicklung, Vermarktung und Verwendung von KI-Systemen beschränken, wenn dies nicht ausdrücklich durch die Verordnung erlaubt wird.

Wichtigste Grundlage: der risikobasierte Ansatz

Der KI-Verordnung liegt der sogenannte „risikobasierte Ansatz“ zugrunde, laut dem KI-Systeme, ausgehend von ihrem Risiko für die Sicherheit, Gesundheit und Grundrechte von Menschen, behandelt werden. Der AI Act unterscheidet hier vier Risikostufen – hohes Risiko,

  1. systemisches Risiko,
  2. mittleres und
  3. geringes Risiko –,

an die jeweils unterschiedlich hohe Compliance-Anforderungen gestellt werden.

[...]

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  • Autor:

    Lic. jur./Wiss. Dok. Ernst Schneider

    Inhaber eines Fachredaktionsbüros

    Ernst Schneider

    Ernst Schneider ist Mitglied in der Sektorgruppe Elektrotechnik (ANP-SGE) und in der Themengruppe Produktkonformität (ANP-TGP) des Ausschusses Normenpraxis im DIN e.V.

    Er veröffentlichte bereits eine Vielzahl von Büchern, Fachzeitschriften und elektronischen Informationsdiensten. Seit 2004 ist er außerdem Unternehmensberater für technologieorientierte Unternehmen.

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