Wer ist eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)?

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Die VEFK hat Fachverantwortung und Führungsverantwortung
Wer ist eine verantwortliche Elektrofachkraft? (Bildquelle: Kuzmichstudio/iStock/Getty Images)

Die verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt im Rahmen der fachlichen Leitung eines elektrotechnischen Betriebsteils die Fach- und Führungsverantwortung. Sie verfügt über eine Ausbildung zum Meister, Techniker oder Ingenieur im Bereich der Elektrotechnik. Die verantwortliche Elektrofachkraft wurde vom Unternehmer dafür bestellt und übernimmt somit die Unternehmerverantwortung in diesem Bereich. Dazu gehören auch Auswahl, Einsatz und Kontrolle der im elektrotechnischen Bereich tätigen Personen.

Qualifikation einer verantwortlichen Elektrofachkraft

Die verantwortliche Elektrofachkraft muss über Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Normen verfügen.

Die Aufgaben der verantwortlichen Elektrofachkraft dürfen nur an Personen übertragen werden, die eine der folgenden Ausbildungen mit bestandenem Abschluss auf dem Arbeitsgebiet der Elektrotechnik abgeschlossen haben:

  • staatlich geprüfter Techniker
  • Industriemeister
  • Handwerksmeister
  • Diplom-Ingenieur
  • Bachelor bzw. Master

Notwendige Kenntnisse der verantwortlichen Elektrofachkraft

Die verantwortliche Elektrofachkraft muss über Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Normen verfügen, um die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen zu können.

Aufgaben der verantwortlichen Elektrofachkraft

Die DIN VDE 1000-10 legt die Aufgaben der VEFK fest.

Nach der Definition der DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ zählen zu den elektrotechnischen Arbeiten, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit sind, z.B. folgende Aufgaben und Tätigkeiten:

    • fachlicher Vorgesetzter der Elektrofachkräfte
    • disziplinarischer Vorgesetzter der Elektrofachkräfte
    • Anlagen- und Arbeitsverantwortlicher
    • geeignete Arbeits- und Aufsichtskräfte auswählen
    • Arbeits- und Aufsichtskräfte beaufsichtigen
    • Organisation der Arbeiten vornehmen
    • elektrische Anlagen planen und projektieren
    • Gefährdungsbeurteilungen erstellen
    • elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuPs) ausbilden und schulen
    • Wartungsintervalle und -aufgaben überwachen
    • Prüfaufgaben veranlassen (Erst- und wiederkehrende Prüfungen)
    • elektrotechnische Regeln (VDE-Bestimmungen) bereitstellen
    • Änderungen in den Regelwerken zur Kenntnis nehmen
    • Unterweisungen organisieren
    • Aus- und Weiterbildung abwickeln

Bestellung einer verantwortlichen Elektrofachkraft

Jeder Betrieb, der unter den Geltungsbereich der DIN VDE 1000-10:2009-01 fällt, ist verpflichtet, eine verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen.

Jeder Betrieb, der unter den Geltungsbereich der DIN VDE 1000-10:2021-06 fällt, ist verpflichtet, eine verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen. Betroffen sind danach alle Betriebe, die über einen elektrotechnischen Betrieb bzw. einen elektrotechnischen Betriebsteil verfügen. Die verantwortliche Elektrofachkraft vertritt die Aufgaben des Unternehmers und wird im Sinne der DIN VDE 1000-10:2021-06 mit unternehmerischer und fachlicher Verantwortung und Befugnissen für einen elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil ausgestattet.

Um eine Person zur verantwortlichen Elektrofachkraft zu bestellen, muss der Unternehmer die richtige Person auswählen. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen, wobei die Aufgabenbereiche, Kompetenzen und die damit verbundene Abgrenzung der Verantwortung genau definiert sein müssen.

Beauftragt der Unternehmer einen nicht geeigneten Mitarbeiter mit dieser Arbeitsaufgabe, wird er seiner Auswahlverantwortung nicht gerecht. Würde in so einem Fall ein Arbeitsunfall geschehen, müsste sich der Unternehmer ggf. vor Gericht verantworten.

Aufgaben der verantwortlichen Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10

  1. Planen, Projektieren, Konstruieren
  2. Einsetzen von Arbeitskräften
    • Organisieren der Arbeiten
    • Festlegen der Arbeitsverfahren
    • Auswählen der geeigneten Arbeits- und Aufsichtskräfte
    • Bekanntgeben und Erläutern der einschlägigen Sicherheitsfestlegungen
    • Hinweisen auf besondere Gefahren
    • Unterweisen über anzuwendende Schutzmaßnahmen
    • Festlegen der zu verwendenden Körperschutzmittel und Schutzvorrichtungen
    • Durchführen notwendiger Schulungsmaßnahmen
    • persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  3. Errichten
  4. Prüfen
    • Besichtigen
    • Erproben
    • Messen
  5. Betreiben
    • Inbetriebsetzen
    • Betätigen und Bedienen (ausgenommen die bestimmungsgemäße Verwendung von elektrischen Betriebsmitteln, die für Laienbenutzung vorgesehen sind)
    • Arbeiten
    • Instandhalten
  6. Ändern

Beitrag von Januar 2020, zuletzt aktualisiert am 29.06.2021

  • Autor:

    Udo Mathiae

    Leiter für elektrische Instandhaltung

    Udo Mathiae

    Udo Mathiae ist Leiter für elektrische Instandhaltung bei einem internationalen Elektrotechnik-Unternehmen (Glasfaserproduktion) in Augsburg.

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Kommentare

Kommentar von Steffen Heilmann |

Kann man dazu verpflichtet werden, zur VEFK bestellt zu werden (auch wenn man alle Voraussetzungen erfüllt)?

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