Vorbereiten und Durchführen von Prüfungen – so läuft es ab

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Was sind die allgemeinen Anforderungen an die Vorberietung und Durchführung einer Prüfung?
Was sind die allgemeinen Anforderungen an die Vorberietung und Durchführung einer Prüfung? (Bildquelle: kadmy/iStock/Getty Images Plus)

Spezielle Vorgaben

Um eine Prüfung ordnungsgemäß durchführen und mit einem vertretbaren – ggf. gerichtsfesten – Prüfergebnis abschließen zu können, sind je nach einschlägiger Norm und gesetzlichen Vorgaben bestimmte Voraussetzungen einzuhalten. Hier ein genereller Überblick über die allgemeinen Anforderungen.

Geeignete Elektrofachkraft als Verantwortlicher

Der für die Prüfung Verantwortliche, die nach der Betriebssicherheitsverordnung vom Arbeitgeber (Unternehmer, Betreiber) beauftragte befähigte Person – in der Regel der Elektromeister, Leiter der Elektroabteilung oder ein von ihnen externer Beauftragter (auch fremder Elektrofachbetrieb oder Sachverständiger) – hat Folgendes zu organisieren und durchzusetzen:

Benennen der Prüfaufgabe

Die zu prüfende(n) Anlage bzw. Anlagenteile oder Betriebsmittel, die Art der durchzuführenden Prüfung sowie die dabei zu berücksichtigenden gesetzlichen Vorgaben und Normen sind ausdrücklich zu benennen.

Gefährdungsbeurteilung vornehmen

Gefährdungsbeurteilung

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung ist für das zu prüfende Arbeitsmittel eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Als zur Abwehr von Gefährdungen erforderliche Maßnahmen sind die Art, der nötige Umfang und die Termine der Prüfung festzulegen.

Checkliste und Sachverständiger

Für spezielle Anlagen/Betriebsmittel bzw. für die sich aus den Gesetzen/Normen ergebenden speziellen Prüfungen ist zu klären, ob

  • eine Checkliste mit den einzelnen Prüfschritten gefordert wird bzw. zweckmäßig ist und ob
  • ein dafür (anerkannter) Sachverständiger hinzugezogen werden muss.

Eine Dokumentation der zu prüfenden Anlage/Betriebsmittel muss vorliegen. Ist dies nicht der Fall und kann der schaltungstechnische Zusammenhang nicht aus den Kennzeichnungen, Daten oder durch die eigenen Kenntnisse zweifelsfrei ermittelt werden, so ist eine unter Umständen eine entsprechende Schaltskizze anzufertigen. Der Prüfer muss erkennen können, mit welchen Schaltgeräten welche Stromkreise/Betriebsmittel eingeschaltet werden.

Eventuelle zusätzliche Prüfungen

Zu klären ist, ob und welche Prüfungen zusätzlich zu den Vorgaben der Normen durchzuführen sind, um dem Auftrag, der Erwartung des Kunden/Betreibers bzw. den Anweisungen des Herstellers der Betriebsmittel/Schaltgerätekombinationen zu entsprechen.

Prüfgeräte

Es ist zu gewährleisten, dass nur normgerechte Prüfgeräte verwendet werden, mit denen die erforderlichen Prüfungen (Prüfverfahren) oder Messungen vorgenommen werden können. Prüfgeräte, die das Prüfergebnis nur mit einer Ja-Nein-Aussage bestätigen, sind nur für zusätzliche Kontrollen einzusetzen.

Protokolle früherer Prüfungen

Die Prüf-/Messergebnisse früherer Prüfungen sind zu berücksichtigen, um etwaige Schwachstellen gezielt suchen zu können.

Prüfablauf und -verfahren absprechen

Prüfverfahren

Der Prüfablauf sowie die Messstellen und die anzuwendenden Prüfverfahren sind mit den Beteiligten abzusprechen und festzulegen, um eine lückenlose Prüfung zu gewährleisten. Diese müssen aber grundsätzlich den einschlägigen Normen bzw. gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Gefährdungsbeurteilung

Für die Prüfarbeiten muss eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung vorliegen, mit der auch die beim Prüfen zum Arbeitsschutz nötigen Maßnahmen festgelegt worden sind. Eine Unterweisung der an der Prüfung beteiligten Mitarbeiter ist auf dieser Grundlage vorzunehmen. Dabei ist ggf. auch zu klären ob ein Arbeiten unter Spannung erforderlich wird und wer diese Arbeiten überhaupt vornehmen darf.

Abstimmung der Beteiligten

Vor dem Beginn der Prüfung ist eine Abstimmung mit dem Betreiber (Anlagenverantwortlicher) der zu prüfenden Anlage/Betriebsmittel über die zum Arbeitsschutz erforderlichen Maßnahmen und Verhaltensweisen und die erforderlichen Unterweisungen vorzunehmen.

Dokumentation der Prüfung

Festzulegen ist – gegebenenfalls mit dem Betreiber – wie die nach Betriebssicherheitsverordnung bzw. den einschlägigen Normen vorzunehmende Dokumentation der Prüfung und der Prüfergebnisse erfolgen soll.

Autoren: Klaus Bödeker
aktualisiert: Ernst Schneider
  • Autor:

    Lic. jur./Wiss. Dok. Ernst Schneider

    Inhaber eines Fachredaktionsbüros

    Ernst Schneider

    Ernst Schneider ist Mitglied in der Sektorgruppe Elektrotechnik (ANP-SGE) und in der Themengruppe Produktkonformität (ANP-TGP) des Ausschusses Normenpraxis im DIN e.V.

    Er veröffentlichte bereits eine Vielzahl von Büchern, Fachzeitschriften und elektronischen Informationsdiensten. Seit 2004 ist er außerdem Unternehmensberater für technologieorientierte Unternehmen.

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