Elektrosicherheit von Elektroladesäulen zur öffentlichen Nutzung

Spätestens mit dem verpflichtenden Ausbau der Ladeinfrastruktur und Verabschiedung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) am 18.03.2021 sind Elektrofahrzeuge und damit verbunden auch Elektroladesäulen aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Allein im vergangenen Jahr (Q3-2021 bis Q3-2022) wurden in Deutschland knapp 4.000 Ladesäulen errichtet.
In Deutschland werden nunmehr ca. 29.000 Ladesäulen betrieben. Dabei steht Deutschland mit ca. 1.200.000 Elektroautos insgesamt auf Platz 3 hinter China und den USA, Tendenz steigend. Diese ortsfesten elektrischen Versorgungsanlagen unterliegen genau wie alle elektrischen Anlagen dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Ladesäulenverordnung (LSV) i.d.F.v. 02.11.2021
§ 3 Technische Sicherheit und Interoperabilität
[...]
(5) Sonstige geltende technische Anforderungen, insbesondere Anforderungen an die technische Sicherheit von Energieanlagen nach § 49 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 84 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, bleiben unberührt. § 49 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Energiewirtschaftsgesetzes ist entsprechend anzuwenden.
Somit sind auch hier die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, insbesondere das DIN-VDE-Regelwerk, zur Anwendung zu bringen.
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
der komplette Artikel steht ausschließlich Abonnenten von elektrofachkraft.de – Das Magazin zur Verfügung.
Als Abonnent loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten ein.
Sie haben noch kein Abonnement? Erfahren Sie hier mehr über elektrofachkraft.de – Das Magazin.
Hinterlassen Sie einen Kommentar