Arbeiten an Hochvolt-Fahrzeugen? Nur mit abgestufter Qualifizierung!

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Die DGUV Information 209-093 beschreibt die erforderlichen Qualifikationen für das Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen.
Die DGUV Information 209-093 beschreibt die erforderlichen Qualifikationen für das Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen. (Bildquelle: Fritz Jorgensen/iStock/Getty Images Plus)

Im August 2021 wurde die von 2012 stammende DGUV Information 200-005 überarbeitet und eine neue Fassung herausgegeben. Damit wurde die notwendige Qualifizierung für das Arbeiten an Elektrofahrzeugen aktualisiert und genauer definiert. Neu eingeführt wurden mit der Aktualisierung die Qualifikationsstufen der Fachkundigen Person Hochvolt (FHV) und die Fachkundig unterwiesene Person (FUP).

Elektromobilität bringt Elektrogefahren mit sich

Die Zulassungszahlen von E-Autos und Hybridfahrzeugen sind zwar weniger stark explodiert als erhofft, doch die Zahl von Elektrofahrzeugen auf deutschen Straßen wächst stetig an. Die großen Automobilhersteller schwenken mehr oder weniger schnell auf Elektromobilität um und es ist absehbar, dass sich die Verbrennertechnologie ihrem Ende zuneigt.

Doch mit neuen Technologien wie Brennstoffzelle, Hybridtechnik und Hochvolt-Energiespeicher steigen die elektrischen Gefährdungen beim Arbeiten an Elektrofahrzeugen. Kfz- und Servicewerkstätten müssen sich darauf einstellen und ihre Mitarbeiter so qualifizieren, dass Gefährdungen wie elektrischer Schlag oder Lichtbogen erkannt werden und jeder sich zu schützen weiß.

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  • Autor:

    Dr. Friedhelm Kring

    freier Lektor und Redakteur

    Kring, Friedhelm

    Dr. Friedhelm Kring ist freier Lektor, Redakteur und Fachjournalist mit den Schwerpunkten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.


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