Typische Mängel aus der Praxis eines Elektrosachverständigen: Leitungseinführungen in elektrische Betriebsmittel

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Allgemeine Anforderungen zu Kabel- und Leitungsanlagen finden sich in der DIN VDE 0100-520
Allgemeine Anforderungen zu Kabel- und Leitungsanlagen finden sich in der DIN VDE 0100-520 (Bildquelle: francescomoufotografo/iStock/Getty Images Plus)

Typischerweise enden elektrische Kabel und Leitungen in elektrischen Betriebsmitteln und idealerweise erfolgt die Einführung von Kabeln und Leitungen in elektrische Betriebsmittel so, als wäre alles aus einem Guss. In der Praxis sieht das jedoch meist anders aus.

Das folgende Foto zeigt eine Leitungseinführung in eine Leuchtstofflampe, die handwerklich nicht ganz gelungen ist bzw. normativ zumindest Fragen aufwirft. Fragen seitens der Errichter, wie z.B. „Wo steht dazu etwas in der Norm?“, sind keine Seltenheit. In diesem Fachbeitrag sollen deshalb die grundsätzlichen normativen Anforderungen bzw. die Schutzziele erläutert werden, die zu beachten sind, wenn Kabel und Leitungen in elektrische Betriebsmittel eingeführt werden.

Nicht fachgerecht ausgeführte Leitungseinführung in eine Leuchtstofflampe
Nicht fachgerecht ausgeführte Leitungseinführung in eine Leuchtstofflampe (Bildquelle: Dipl.-Ing. (FH) Christoph Schneppe, B.A.)

Normativ wird zwischen der Kabel- und Leitungsanlage sowie den elektrischen Betriebsmitteln unterschieden. Um die Schutzziele und normativen Anforderungen nachvollziehen zu können, soll hier deshalb nacheinander ein Blick in die VDE-Normen für Kabel- und Leitungsanlagen und für elektrische Betriebsmittel geworfen werden.

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  • Autor:

    Dipl.-Ing. (FH) Christoph Schneppe, B.A.

    geschäftsführender Gesellschafter im Sachverständigenbüro Bluhm + Schneppe

    Christoph Schneppe

    Christoph Schneppe betreut als freiberuflicher Sachverständiger für Elektrotechnik den Schwerpunkt baurechtliche Prüfungen. Er ist VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen und staatlich anerkannter Sachverständiger (Prüfsachverständiger) für Sicherheitsbeleuchtungs-, Sicherheitsstromversorgungs-, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen.


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