Aus der Praxis eines Elektrosachverständigen: Erprobung elektrischer Anlagen

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Erproben heißt nicht nur Knöpfchen drücken
Erproben heißt nicht nur Knöpfchen drücken (Bildquelle: by_Dienka/iStock/Getty Images Plus)

Das Prüfen von elektrischen Anlagen beinhaltet auch die Erprobung einer elektrischen Anlage. Teilweise wird diesem Teil der Prüfung jedoch nicht die Aufmerksamkeit geschenkt, die er verdient. Zahlreiche Mängel lassen sich aber nur durch die Erprobung feststellen und somit die Sicherheit einer elektrischen Anlage erhöhen bzw. erhalten.

Erhalten des ordnungsgemäßen Zustands durch Erproben

In der DGUV Information 203-072 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel“ findet sich im Abschnitt 2.10 eine Definition für das Erproben. Es wird dort als Arbeitsgang einer Prüfung beschrieben, der in Abhängigkeit von der Art des Prüfobjekts und der Funktion seiner Bauteile erforderlich ist. Mit der Erprobung soll durch Betätigen, Belasten mit der Hand (Handprobe) oder im Zusammenhang mit dem Betreiben des Prüfobjekts (Funktionsprobe) festgestellt werden, ob die der Sicherheit dienenden Bauteile bestimmungsgemäß funktionieren.

  • Autor:

    Dipl.-Ing. (FH) Christoph Schneppe, B.A.

    geschäftsführender Gesellschafter im Sachverständigenbüro Bluhm + Schneppe

    Christoph Schneppe

    Christoph Schneppe betreut als freiberuflicher Sachverständiger für Elektrotechnik den Schwerpunkt baurechtliche Prüfungen. Er ist VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen und staatlich anerkannter Sachverständiger (Prüfsachverständiger) für Sicherheitsbeleuchtungs-, Sicherheitsstromversorgungs-, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen.

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