Auswahl und Qualifikation von Mitarbeitern in der Elektrotechnik

Was den Umgang mit elektrischen Anlagen betrifft, beschreibt die DIN VDE 1000-10 eindeutig die erforderlichen Qualifikationen und Definitionen der in der Elektrotechnik tätigen Personen.
Wer darf was in der Elektrotechnik?
Die Qualifikationen und Definitionen beziehen sich gemäß DIN VDE 1000-10:2009-01 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“, Abschnitt 1, auf die folgenden Tätigkeitsfelder innerhalb der Elektrotechnik:
- Planen, Projektieren und Konstruieren elektrischer Anlagen
- Einsatz von Arbeitskräften und somit auch die Führung und Verantwortung für deren Sicherheit, verbunden mit der Auswahl der Arbeitsverfahren
- Errichten elektrischer Anlagen
- Prüfen elektrischer Anlagen
- Betreiben, Warten und Instandhalten elektrischer Anlagen
- Ändern elektrischer Anlagen
Alle Tätigkeiten, die in diese Bereiche fallen, dürfen ausschließlich von Elektrofachkräften (EFKs) im normativen Sinne oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Dabei ist mit „Leitung und Aufsicht“ nicht die permanente Kontrolle durch die Elektrofachkraft gemeint, sondern die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abläufe durch gute Organisation und stichprobenartige Kontrollen.
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Kommentar von Uli Schmidt |
Tolle Themen, macht schlauer und regt zum nachdenken an, Danke.
Kommentar von Christoph Strack |
Hallo Herr Belzer,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Können Sie Punkt 2 bitte genauer definieren bzw. auf die Praxis projizieren.
Oft ist in Unternehmen die Führung der Elektrofachkräfte in diziplinarisch (Laie) und fachlich (EFK / VEFK) geteilt.
Meiner Meinung ist es nicht möglich, dass ein Laie Elektrofachkräfte führt. Und ich kann auch nicht nachvollziehen, wie man es zulassen konnte, dass in unserem Fachbereich eine solche Teilung möglich / rechtens ist.
Wie geht man mit so einer Teilung um und wo sind genau die Grenzen?
Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung
Kommentar von Electricistas León |
ein sehr erklärender Artikel