Anforderungen an den Dienstleistungserbringer für Rauchwarnmelder nach DIN 14676

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So sollte ein Rauchwarnmelder nicht aussehen.
So sollte ein Rauchwarnmelder nicht aussehen. (Bildquelle: Dipl.-Ing. (FH) Christoph Schneppe, B.A.)

Der Einsatz von Rauchwarnmeldern insbesondere in Bereichen mit Kleingewerbe, kleinen Handwerksbetrieben ist in den letzten Jahren angestiegen. Damit Rauchwarnmelder ihrem eigentlichen Schutzziel – die frühzeitige Branderkennung – auch über Jahre nachkommen können, müssen sie in regelmäßigen Abständen gewartet werden. Dazu ist eine Fachkraft mit technischem Verständnis sowie Kompetenzen für die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern erforderlich.

Seitens des Gesetzgebers ist die Qualifikation der Planungs-, Installations- und Wartungsfirmen bisher nicht festgelegt. So regeln die Landesbauordnungen der Bundesländer zwar die Installationspflichten für Rauchwarnmelder in Wohnungen und Wohnhäusern, der Betrieb der Rauchwarnmelder bleibt davon jedoch weitestgehend unberührt.

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