Gefahrstoffe im Elektrohandwerk

Giftige, ätzende oder aus anderen Gründen gefährliche Stoffe treten an vielen Arbeitsplätzen auf und nicht nur in der Chemiebranche. Wenn Mitarbeiter mit Gefahrstoffen in Kontakt kommen können, ist der Arbeitgeber in besonderem Maß für Sicherheit und Gesundheitsschutz verantwortlich. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit gefährlichen Substanzen.
Als Gefahrstoffe gelten im Arbeitsschutz alle Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die einer der sogenannten Gefahrenklassen angehören. Die Gefahrstoffverordnung nennt etwa zwei Dutzend Gefahrstoffklassen, die Einteilung eines Stoffs richtet sich nach dessen physikalischen und chemischen Eigenschaften. Die Gefährlichkeitskriterien reichen von giftig, ätzend oder krebsauslösend über entzündbar, explosiv und brandfördernd bis hin zu umweltgefährlich.
Diese breite Palette an Gefährlichkeitsmerkmalen zeigt, dass ein Gefahrstoff nicht zwingend direkt für den Menschen gefährlich sein muss im Sinne einer giftigen oder verletzenden Wirkung. Auch ein Stoff, der die Brand- oder Explosionsgefahr erhöht oder der bei Leckage das Grundwasser schädigen könnte, gilt als Gefahrstoff. Somit werden oft Sicherheitsvorkehrungen notwendig, die weit über den Schutz der Gesundheit des einzelnen Mitarbeiters – etwa durch Handschuhe, Schutzbrille, Atemschutz usw. – hinausgehen.
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