Die neue TRBS 1112 „Instandhaltung“

Damit Arbeitsmittel, Maschinen und Anlagen, aber auch das Arbeitsumfeld nicht zur Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten werden, bedarf es kontinuierlicher Instandhaltung. Im März dieses Jahres wurde die TRBS 1112 „Instandhaltung“ neu gefasst. Sie enthält Regelungen zur Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen für Beschäftigte, die bei der Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen auftreten können.
Die Technische Regel für Betriebssicherheit beschreibt explizit die Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung von Instandhaltungsarbeiten.
Für Elektrofachkräfte ist vor allem die Tabelle im Anhang 2 der TRBS 1112 von Interesse. Dort finden Anwender eine Auflistung besonderer Gefährdungen, die bei Instandhaltungsarbeiten bestehen. In Ziffer 4 sind die in Betracht kommenden elektrischen Gefährdungen zusammengefasst, z.B.:
- elektrischer Schlag
- Lichtbögen
- elektrische Felder
- magnetische Felder
- elektromagnetische Felder
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