Darf ich Schulungen zur Schaltberechtigung bis 36 kV selbst durchführen?

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Welche Voraussetzungen sind für die Durchführung einer Unterweisung notwendig?
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Frage aus der Praxis

Ich würde in meinem Betrieb gerne künftig die Schulungen zur Schaltberechtigung bis 36 kV selbst machen. Welche Voraussetzung benötige ich hierfür?

Tipp der Redaktion

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Wiederholungsschulung für die elektrotechnisch unterwiesene Person

  • Elektrotechnisches Wissen auffrischen.
  • Die jährliche Unterweisungspflicht einfach erfüllen.
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Antwort des Experten

In § 3 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ wird der Unternehmer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.

In der DIN VDE 0105-100 „Betrieb elektrischer Anlagen“ wird u.a. festgelegt, dass das Freischalten vor Arbeiten oder die Freigabe zum Wiedereinschalten nach Arbeiten im spannungsfreien Zustand von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden muss.

Die Organisation und/oder Durchführung dieser Schulungen im Bereich Schaltberechtigung ist also eine Fachaufgabe für eine erfahrene Elektrofachkraft.

Downloadtipps der Redaktion

Checkliste „Anforderungsprofil: Elektrofachkraft – EFK“

Hier gelangen Sie zum Download.

Formular „Unterweisungsprotokoll“

Hier gelangen Sie zum Download.

Arbeitsanweisung „Allgemeine Arbeiten an Freileitungen von 1 kV bis 30 kV“

Hier gelangen Sie zum Download.

Mustervorlage „Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungsermittlung allgemein“

Hier gelangen Sie zum Download.

Erlangung der Schaltberechtigung

Für die Erlangung der Hochspannungs-Schaltberechtigung wird gefordert:

  • Erfahrungen und Kenntnisse in den grundlegenden Rechtsvorschriften (z.B. Arbeitsschutzgesetz, Unfallverhütungsvorschriften) und Bestimmungen (z.B. VDE-Normen)
  • Spezialkenntnisse

Eine Teilnahme an einem entsprechenden Seminar, z.B. bei der BG ETEM, ist hilfreich.

Für die Besprechung Ihres innerbetrieblichen Schulungskonzepts ist die zuständige technische Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft ein kompetenter Ansprechpartner.

Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen zur Schaltberechtigung unterstützen

Weitere Unterstützung bieten eine vorhandene Gefährdungsbeurteilung und eine daraus resultierende Arbeits-/Betriebsunterweisung zu dieser Schaltberechtigung. Aus diesen Dokumenten lassen sich ebenfalls ortsspezifische und situationsbezogene Inhalte für eine Schulung gut ableiten. Ihre Berufserfahrung und Ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der Mittelspannungs-Schalthandlungen runden Ihr Anforderungsprofil ab.

  • Autor:

    Dipl.-Ing. Hans-Jörg Bauer

    Trainer, Dozent und Prüfer in der Aus- und Weiterbildung von Elektrofachkräften

    Hans-Jörg Bauer

    Hans-Jörg Bauer ist Elektromeister und Betriebswirt mit langjähriger Berufserfahrung in der Industrie als Trainer, Dozent und Prüfer in der Aus- und Weiterbildung von Elektrofachkräften in Theorie und Praxis.

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