Darf ich Schulungen zur Schaltberechtigung bis 36 kV selbst durchführen?
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Frage aus der Praxis
Ich würde in meinem Betrieb gerne künftig die Schulungen zur Schaltberechtigung bis 36 kV selbst machen. Welche Voraussetzung benötige ich hierfür?
Tipp der Redaktion

Wiederholungsschulung für die elektrotechnisch unterwiesene Person
- Elektrotechnisches Wissen auffrischen.
- Die jährliche Unterweisungspflicht einfach erfüllen.
- Die EuP nachhaltig und zeitsparend unterweisen.
- Mit Wissenstest und Teilnahmebestätigung.
Antwort des Experten
In § 3 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ wird der Unternehmer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
In der DIN VDE 0105-100 „Betrieb elektrischer Anlagen“ wird u.a. festgelegt, dass das Freischalten vor Arbeiten oder die Freigabe zum Wiedereinschalten nach Arbeiten im spannungsfreien Zustand von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden muss.
Die Organisation und/oder Durchführung dieser Schulungen im Bereich Schaltberechtigung ist also eine Fachaufgabe für eine erfahrene Elektrofachkraft.
Downloadtipps der Redaktion
Checkliste „Anforderungsprofil: Elektrofachkraft – EFK“
Hier gelangen Sie zum Download.
Formular „Unterweisungsprotokoll“
Hier gelangen Sie zum Download.
Arbeitsanweisung „Allgemeine Arbeiten an Freileitungen von 1 kV bis 30 kV“
Hier gelangen Sie zum Download.
Mustervorlage „Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungsermittlung allgemein“
Erlangung der Schaltberechtigung
Für die Erlangung der Hochspannungs-Schaltberechtigung wird gefordert:
- Erfahrungen und Kenntnisse in den grundlegenden Rechtsvorschriften (z.B. Arbeitsschutzgesetz, Unfallverhütungsvorschriften) und Bestimmungen (z.B. VDE-Normen)
- Spezialkenntnisse
Eine Teilnahme an einem entsprechenden Seminar, z.B. bei der BG ETEM, ist hilfreich.
Für die Besprechung Ihres innerbetrieblichen Schulungskonzepts ist die zuständige technische Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft ein kompetenter Ansprechpartner.
Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen zur Schaltberechtigung unterstützen
Weitere Unterstützung bieten eine vorhandene Gefährdungsbeurteilung und eine daraus resultierende Arbeits-/Betriebsunterweisung zu dieser Schaltberechtigung. Aus diesen Dokumenten lassen sich ebenfalls ortsspezifische und situationsbezogene Inhalte für eine Schulung gut ableiten. Ihre Berufserfahrung und Ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der Mittelspannungs-Schalthandlungen runden Ihr Anforderungsprofil ab.
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